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Gesplittete Abwassergebühr

Gesplittete Abwassergebühr in Baienfurt

Das Regenüberlaufbecken in Niederbiegen

Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes verpflichtet, das bisher gewohnte und allgemein verbreitete System der einheitlichen Abwassergebühr nach dem so genannten „Frischwassermaßstab“ aufzugeben. Künftig ist die Abwassergebühr aufzuteilen in eine Schmutzwasser- und in eine Niederschlagswassergebühr.

Der Anteil der Schmutzwassergebühr ist weiterhin abhängig vom Frischwasserverbrauch. Die Höhe der Gebühr für das Schmutzwasser wird sich gegenüber der bisherigen Abwassergebühr verringern, da die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung abgezogen werden und nur noch die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung umgelegt werden.

Zur Deckung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung wird eine Niederschlagswassergebühr neu eingeführt. Ihre Höhe ist abhängig vom Anteil der befestigten Flächen, von denen Oberflächenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt und somit Kosten erzeugt. Je größer die versiegelte Fläche auf einem Grundstück ist, desto mehr Wasser gelangt in den Kanal und desto höher wird die Niederschlagswassergebühr.

Die Dachflächen und sonstigen versiegelten Flächen auf den Grundstücken wurden zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr durch die Gemeinde Baienfurt auf der Basis von Befliegungsdaten bereits ausgewertet und dokumentiert. Im Rahmen eines Selbstauskunftsverfahrens werden die Grundstückseigentümer in den weiteren Umstellungsprozess mit einbezogen. Sie erhalten zur Überprüfung der festgestellten Daten einen Erhebungsbogen mit einer schematisierten Übersichtskarte des Grundstückes unter Angabe der einzelnen ermittelten Flächen. Hier können von den Grundstückseigentümern gegebenenfalls Korrekturen vorgenommen und der Gemeinde zurückgemeldet werden. Diese Erhebungsbögen werden um den 07.09.2011 an die Grundstückseigentümer verschickt und sollen bis spätestens 07.10.2011 unterschrieben zurückgeschickt werden. In den Städten Ravensburg und Weingarten wird dieses Selbstauskunftsverfahren übrigens zur gleichen Zeit durchgeführt.

Durch die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr erzielt die Gemeinde Baienfurt keine zusätzlichen Einnahmen. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden lediglich nach einem anderen Maßstab verteilt

Weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr erhalten Sie über die unten stehenden Links:

  • Im „Faltblatt“ finden Sie insbesondere weitere Angaben zur Änderung der Gebühren.
  • Die „ausführlichen Informationen“ vertiefen die Gründe für das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und das weitere Vorgehen der Gemeinde bis zum Inkrafttreten der neuen Abwassergebühren.
  • Unter den „häufig gestellten Fragen“ wird auf mehrfach gestellte Fragen im Zusammenhang mit der gesplitteten Abwassergebühr eingegangen.

LINK: Faltblatt zur gesplitteten Abwassergebühr

LINK: Ausführliche Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr

LINK: Häufig gestellte Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr

Rückhaltebauwerk für Abwasser

Weitere Informationen

KONTAKT

Telefon-Hotline zur gesplitteten Abwassergebühr

Fon: 0751 400024

12.09.-07.10.
Mo-Fr 8-18 Uhr

Kontakt

Gemeinde Baienfurt | Marktplatz 1 | 88255 Baienfurt | Fon: (+49) 751 4000-0 | Fax: (+49) 751 4000-77 | E-Mail: info@baienfurt.de