Steuern & Gebühren
Kindergarten- und Krippengebühren
Betreuung für Kinder im Kindergarten und in der Krippe
Die Gebühren für die Baienfurter Kindergärten sowie die Krippenplätze finden Sie auf der Seite Kindergärten.
Mitteilungsblatt
Bezug des Mitteilungsblatts innerhalb der Gemeinde ab 2024
32,40 € / Jahr (Nettopreis beträgt 30,28 € pro Jahr)
2,70 € / monatlich (darin sind 7% MwSt. enthalten = 2,12 €)
0,68 € / pro Ausgabe
Bezug des Mitteilungsblatts außerhalb der Gemeinde
auf Anfrage
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Mitteilungsblatt.
Müllabfuhrgebühren
Die Müllabfuhr ist seit dem 1.1.2016 zum Landkreis Ravensburg zurück delegiert. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg und auf der Seite Abfallentsorgung.
Wasser und Abwasser
Frischwassergebühr pro Kubikmeter
vom 01.01.2021 - 31.12.2023: 1,54 € / m³ netto plus 7% MwSt. = 1,65 € brutto.
ab 01.01.2024: 1,69 € / m³ netto plus 7% MwSt. = 1,81 € / m³ brutto (voraussichtlich bis Ende 2025)
zzgl. der jeweils gültigen Zähler-/Grundgebühren (z.B. Q3 4 kostet 5,00 € netto bzw. 5,35 € brutto im Monat)
Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter
ab 01.01.2022: 1,18 € / m³
ab 01.01.2024: 1,39 € / m³
ab 01.01.2025: 1,60 € / m³
Niederschlagswassergebühr pro qm versiegelte Fläche
ab 01.01.2022: 0,23 € / m²
ab 01.01.2024: 0,38 € / m²
Gewerbesteuer
Hebesatz bis 31.12.2021 340 v.H.
Hebesatz ab 01.01.2022 380 v.H.
Grundsteuer
Grundsteuer A
(für Land und Forstwirtschaft)
Hebesatz bis 31.12.2021 320 v.H.
Hebesatz ab 01.01.2022 370 v.H.
Grundsteuer B
(für un- und bebaute Grundstücke)
Hebesatz bis 31.12.2021 340 v.H.
Hebesatz ab 01.01.2022 390 v.H.
Information zur Grundsteuer 2022 und zur Reform der Grundsteuer ab dem 01.01.2025
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform.
Hundesteuer
Für den 1. Hund: 84,00 € pro Jahr
Für den 2. und jeden weiteren Hund: 168,00 € pro Jahr
Für den 1. Kampfhund: 600,00 € pro Jahr
Für den 2. und jeden weiteren Kampfhund: 1.080,00 € pro Jahr
Zweitwohnungssteuer
10 % der Netto-Kaltmiete
Vergnügungssteuer
- Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit
18 % der Bruttokasse - Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit und
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen 100 Euro pro Monat.
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort 50 Euro pro Monat.
SEPA-Basislastschriftmandat
Hier gelangen Sie zum SEPA-Basislastschriftmandat: Gemeinde Baienfurt | Virtuelles Rathaus |