Haben Sie vor etwas zu bauen? Ihr Haus zu sanieren, aus- oder umzubauen?
Es gibt im Baurecht verschiedene Verfahrensarten. Damit Sie Ihr Vorhaben erfolgreich und unkompliziert durchführen können, finden Sie hier kurze Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zudem stehen Ihnen im Rathaus, Zimmer-Nr. 220 zahlreiche Ratgeber, Leitfaden und Broschüren mit wertvollen Informationen und Tipps rund um das Thema Bauen, Sanieren und Modernisieren kostenlos zur Verfügung.
Sollten Sie dennoch unsicher sein, welches Verfahren für Ihr Bauvorhaben in Frage kommt, können Sie gerne weitere Informationen bei uns in der Bauverwaltung oder im Landratsamt, Bau- und Gewerbeamt, einholen.
Für Bauvorhaben, die in der Landesbauordnung (LBO) nicht ausdrücklich als verfahrensfrei bestimmt sind oder für die Sie nicht das Kenntnisgabeverfahren gewählt haben bzw. wählen konnten, muss eine Baugenehmigung beantragt werden.
Hier gibt es zwei verschiedene Verfahren:
Bitte reichen Sie bei uns folgende Unterlagen in 3-facher Ausfertigung ein:
Im Einzelfall sind weitere Unterlagen beizufügen (z.B. Geländeschnitte, Höhenabwicklung benachbarter Gebäude oder Nachweis über die dauerhaft gesicherte Eigenwasserversorgung)
Bitte beachten Sie zudem, dass die Baurechtsbehörde weitere Unterlagen verlangen kann.
Durch einen Bauvorbescheid können bereits vor Einreichung eines förmlichen Bauantrags einzelne Fragen zum Bauvorhaben durch die Baurechtsbehörde abgeklärt werden. Der Vorteil für den Bauherrn besteht darin, dass hinsichtlich der im Bauvorbescheid beantworteten Zulässigkeitsfragen eine Bindungswirkung gegenüber der Baurechtsbehörde eintritt.
Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen in 3-facher Ausfertigung ein:
Bitte beachten Sie, dass die Baurechtsbehörde weitere Unterlagen verlangen kann.
Hier gelangen Sie zum Merkblatt.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde nur zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung für das Kenntnisgabeverfahren ist, dass das geplante Bauvorhaben nicht verfahrensfrei ist, sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet und eines der folgenden Vorhaben (ausgenommen Sonderbauten) errichtet werden soll:
Hinweise:
Bitte reichen Sie bei uns folgende Unterlagen in 2-facher-Ausfertigung ein:
Im Einzelfall sind weitere Unterlagen beizufügen, um die Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nachzuweisen (z.B. Geländeschnitte).
Bitte beachten Sie, dass die Baurechtsbehörde weitere Unterlagen verlangen kann.