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Gemeinde Baienfurt (Druckversion)

Allgemeines

Bauen

Haben Sie vor etwas zu bauen? Ihr Haus zu sanieren, aus- oder umzubauen?

Es gibt im Baurecht verschiedene Verfahrensarten. Damit Sie Ihr Vorhaben erfolgreich und unkompliziert durchführen können, finden Sie hier kurze Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zudem stehen Ihnen im Rathaus, Zimmer-Nr. 220 zahlreiche Ratgeber, Leitfaden und Broschüren mit wertvollen Informationen und Tipps rund um das Thema Bauen, Sanieren und Modernisieren kostenlos zur Verfügung. 

Sollten Sie dennoch unsicher sein, welches Verfahren für Ihr Bauvorhaben in Frage kommt, können Sie gerne weitere Informationen bei uns in der Bauverwaltung oder im Landratsamt, Bau- und Gewerbeamt, einholen.

Baugenehmigung

Für Bauvorhaben, die in der Landesbauordnung (LBO) nicht ausdrücklich als verfahrensfrei bestimmt sind oder für die Sie nicht das Kenntnisgabeverfahren gewählt haben bzw. wählen konnten, muss eine Baugenehmigung beantragt werden.

Hier gibt es zwei verschiedene Verfahren:

  • das normale bzw. umfassende Baugnehmigungsverfahren (§ 58 LBO), hier werden alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften von der Baurechtsbehörde geprüft
  • das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 52 LBO), hier werden die öffentlich-rechtlichen Vorschriften nur eingeschränkt von der Baurechtsbehörde geprüft. Das vereinfachte Verfahren ist nur möglich bei der Errichtung von
  1. Wohngebäuden,
  2. sonstigen Gebäuden der Gebäudeklasse 1 - 3 (ausgenommen Gaststätten),
  3. sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind,
  4. Nebengebäuden und Nebenanlagen zu Bauvorhaben nach den Nummern 1 - 3, ausgenommen Sonderbauten.
     

Bitte reichen Sie bei uns folgende Unterlagen in 3-facher Ausfertigung ein:

  • Bauantragsformular
    (das Formular können Sie unter http://www.landkreis-ravensburg.de herunterladen oder in der Bauverwaltung der Gemeinde Baienfurt abholen)
  • Lageplan
    - schriftlicher Teil
    - zeichnerischer Teil (Maßstab 1:500)
  • Bauzeichnungen
    Grundrisse, Schnitte, Ansichten (Maßstab 1:100)
  • Baubeschreibung
    (bei Gewerbebetrieben eine Betriebsbeschreibung)
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Bennenung des Bauleiters (mit Name, Anschrift und Untreschrift)

Im Einzelfall sind weitere Unterlagen beizufügen (z.B. Geländeschnitte, Höhenabwicklung benachbarter Gebäude oder Nachweis über die dauerhaft gesicherte Eigenwasserversorgung)

Bitte beachten Sie zudem, dass die Baurechtsbehörde weitere Unterlagen verlangen kann.

Bauvoranfrage

Durch einen Bauvorbescheid können bereits vor Einreichung eines förmlichen Bauantrags einzelne Fragen zum Bauvorhaben durch die Baurechtsbehörde abgeklärt werden. Der Vorteil für den Bauherrn besteht darin, dass hinsichtlich der im Bauvorbescheid beantworteten Zulässigkeitsfragen eine Bindungswirkung gegenüber der Baurechtsbehörde eintritt.

Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen in 3-facher Ausfertigung ein:

  • schriftlicher Antrag
    - mit konkreter Angabe der zu klärenden Fragen und genauer Bezeichnung des Bauvorhabens
    (das Formular können Sie unter www.landkreis-ravensburg.de herunterladen oder in der Bauverwaltung der Gemeinde Baienfurt abholen)
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen bzw. Bauentwurfskizzen
    Grundrisse, Schnitte, Ansichten
  • Baubeschreibung

Bitte beachten Sie, dass die Baurechtsbehörde weitere Unterlagen verlangen kann.

Nutzungsänderung

Hier gelangen Sie zum Merkblatt.

Kenntnisgabeverfahren

Im Rahmen dieses Verfahrens wird das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde nur zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung für das Kenntnisgabeverfahren ist, dass das geplante Bauvorhaben nicht verfahrensfrei ist, sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet und eines der folgenden Vorhaben (ausgenommen Sonderbauten) errichtet werden soll:

  • Wohngebäude
  • sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 - 3 (ausgenommen Gaststätten)
  • sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind
  • Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Vorhaben.

Hinweise:

  • Die Verantwortung, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Planung beachtet und bei der Umsetzung eingehalten werden liegt beim Bauherrn!
  • Der Bauherr hat jedoch die Möglichkeit zwischen Kenntnisgabeverfahren und Baugenehmigungsverfahren zu wählen.
  • Sollten für das Bauvorhaben Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von öffentlich-rechltichen Vorschriften (z.B. Bebauungsplanfestsetzungen) erforderlich sein, müssen diese gesondert beantragt werden.

Bitte reichen Sie bei uns folgende Unterlagen in 2-facher-Ausfertigung ein:

  • Kenntnisgabeformular
    (das Formular können Sie unter www.landkreis-ravensburg.de herunterladen oder in der Bauverwaltung der Gemeinde Baienfurt abholen)
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Darstellungen der Grundstücks
  • Ggf. Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von den gesetzlichen Vorschriften bzw. von den Festsetzungen des Bebauungsplans

Im Einzelfall sind weitere Unterlagen beizufügen, um die Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nachzuweisen (z.B. Geländeschnitte).

Bitte beachten Sie, dass die Baurechtsbehörde weitere Unterlagen verlangen kann.

http://www.baienfurt.de//de/bauen-umwelt/bauen/allgemeines