Im Januar 2023 wurde das Büro Fassnacht mit der Erstellung eines Stark Regen Risiko Managements (SRRM) für die gesamte Gemarkung Baienfurt inkl. hydrologischer Einzugsgebiete durch die Gemeinde beauftragt.
Flusshochwasser entsteht, wenn ein Gewässer aufgrund von anhaltendem Regen und Überlastung über die Ufer tritt. Diese Gefährdungssituation wird in den Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für größere Gewässer dargestellt.
Starkregen bezeichnet kurze Niederschlagsereignisse mit extrem hohen Niederschlagsspitzen, die auch unabhängig von Gewässern auftreten können. Für die Starkregengefahrenkarten (SRGK) werden die oberflächlichen Abflusswege und kleinere Gewässer betrachtet. In größeren Gewässern wirken sich die Starkregenspitzen dagegen nur geringfügig aus. Daher werden große Gewässer für die SRGK als unbegrenzt leistungsfähig angesetzt, um die verschiedenen Belastungsfälle klar voneinander abzugrenzen.
Überflutungstiefen werden erst ab 5 cm dargestellt.
-> An steilen Stellen sind Abflüsse dadurch oft nicht sichtbar (z.B. breitflächiger Hangabfluss).

Darüber hinaus, gibt es Karten mit Fließpfeilen, bei denen die maximale Überflutungsausdehnung hinterlegt ist.

Es werden drei Abflussszenarien simuliert: selten, außergewöhnlich und extrem, deren Intensität einheitlich für Baden-Württemberg festgelegt ist. Jedes Szenario umfasst eine Beregnungsdauer von einer Stunde sowie eine anschließende Nachlaufzeit von drei Stunden. Im April 2024 wurden die Niederschlagsansätze, die als Grundlage für die Abflussszenarien dienen, angepasst, was zu deutlichen Intensitätsunterschieden im Vergleich zu SRGK in ähnlichen Untersuchungsgebieten mit älteren Berechnungen führen kann.
Die Karten präsentieren eine Worst-Case-Betrachtung. Starkregenzellen treten typischerweise sehr kleinräumig auf (laut LUBW ca. 5 km²). Das Untersuchungsgebiet umfasst in der Regel eine deutlich größere Fläche. Daher ist davon auszugehen, dass die dargestellten Überflutungen nicht gleichzeitig im gesamten Untersuchungsgebiet auftreten werden.
Im Sinne der Worst-Case-Betrachtung wird außerdem die Kanalisation nicht angesetzt, da sie möglicherweise bereits ausgelastet ist, oder die Einläufe durch Hagel oder Schwemmgut verlegt sein könnten. Grundsätzlich ist die Kanalisation nicht für die Ableitung derart intensiver Regenereignisse ausgelegt.
Verdolungen sollen gemäß dem Leitfaden grundsätzlich als verlegt angesehen werden. In bestimmten Fällen könnte dies jedoch zu einer Unterschätzung der Gefährdung für Unterlieger führen. Aus diesem Grund wurden einige leistungsstarke Durchlässe in das Modell integriert.
(2) „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Mögli-chen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“
(1) „Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück darf nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf nicht zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden.“