-> Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental
Die fünf Kommunen des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten gründen einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und vereinbaren auf dieser Grundlage die nachfolgende Verbandssatzung. Seine Aufgabe ist die Planung, der Flächenaufkauf, die Erschließung, der Flächenverkauf, der Betrieb und der Unterhalt eines interkommunalen Gewerbegebiets.
Die interkommunale Zusammenarbeit verfolgt das Ziel einer wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Region.
Die Städte und Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten haben Ende 2024 eine Verbandssatzung zur Bildung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ (IGMS) beschlossen.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat als Genehmigungsbehörde die von den Beteiligten wirksam vereinbarte Verbandssatzung, gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), mit Schreiben vom 14. Januar 2025 genehmigt.
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeitigen Fassung und den §§ 13, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 16.09.1974, des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sowie der §§ 12, 13 und 14 der Satzung über den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS), hat die Verbandsversammlung am 06.11.2025 folgende Haushaltssatzung / folgenden Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Auf den Wirtschaftsplan wird hingewiesen.
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