Förderprogramm für Lastenfahrräder und Lastenpedelecs

Die Gemeinde Baienfurt möchte einen Beitrag zum klimaschonenden Verkehr und der Mobilitätswende leisten und fördert daher auch in diesem Jahr wieder die Anschaffung von Lastenrädern durch Baienfurter Bürgerinnen und Bürger.

Die Antragsformulare zum Förderprogramm können im Baienfurter Rathaus angefordert, vor Ort abgeholt oder hier heruntergeladen werden. Die Antragstellung muss bis zum 31.10.2026 erfolgen.

Die Gemeinde fördert als wichtigen Beitrag zum klimaschonenden Verkehr, weiterhin den Neukauf von Lastenrädern mit (Lastenpedelecs) und ohne Motorunterstützung (Lastenfahrräder).

Um dem steigenden Interesse an Lastenrädern eines bestimmten Typs ohne feste Transportmöglichkeit, welcher aber genauso für den Transport von Waren und Personen genutzt wird, Rechnung zu tragen, wurde das Förderprogramm für Lastenfahrräder und Lastenpedelecs "Mit Freude klimaschonend unterwegs" nun entsprechend angepasst. Die Änderungen gelten dabei rückwirkend zum 01.04.2025.

Die Höhe der Förderung beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten inklusive Mehrwertsteuer bis zu einer maximalen Fördersumme von 500 Euro.

Um das Verfahren für die interessierte Bürgerschaft möglichst unkompliziert zu halten, ist eine Antragstellung inklusive Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bis zu 3 Monate nach dem Kauf des Lastenrads möglich.

Die Antragstellung muss allerdings bis spätestens 31.10.2026 erfolgt sein. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich. Im Falle einer Fortsetzung des Förderprogramms im nächsten Jahr ist eine Antragstellung wieder ab dem 01.04.2027 möglich.

Das Förderprogramm richtet sich dabei ausschließlich an Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Baienfurt. Eine Förderung von gewerblichen Lastenrädern ist nicht möglich, da es für Unternehmen ein eigenes Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt, welches den Kauf von Lastenpedelecs fördert.

Was wird gefördert:

Förderfähig sind folgende Lastenradtypen mit oder ohne Elektroantrieb, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Zulassung für mindestens 40 kg Zuladung (ohne Fahrer)
  • Eignung für Waren- Material- und / oder Personentransport
Dreirädriges Lastenrad

Bild 1: Typ dreirädriges Lastenrad

Bild 2: Typ Long John

Bild 3: Typ Backpacker

Nicht Gegenstand der Förderung sind Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs mit angebauten Satteltaschen, Fahrradkörben oder ähnlichen kleineren Behältnissen, die auf dem Fahrradträger oberhalb des Vorder- oder Hinterrads befestigt sind.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann setzen Sie sich mit Frau Kathrin Hartmann aus der Bauverwaltung in Verbindung. Frau Hartmann ist von Dienstag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 12:15 Uhr für Sie erreichbar.

Förderprogramm Lastenrad (PDF)

Antragsformular Lastenradförderung (PDF)