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Informationen für die Gemeinde Baienfurt zum Corona-Virus (Covid-19)

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Das Ordnungsamt informiert über die neuen Corona-Regeln


Am Dienstag, 16. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 COVID-19-Patienten behandelt.
Dadurch wurde am 17.11.2021 in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe ausgerufen.
In vielen Lebensbereichen ist der Zutritt nun nur noch mit der 2G Regelung (Geimpfte und Genesene) möglich.
 
Die einzelnen Bereiche mit geltenden Regeln im Überblick:


Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen
1 Haushalt plus 1 weitere Personen
Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.


Öffentliche Veranstaltungen, Kultureinrichtungen und Messen/Ausstellungen
Im Freien und in geschlossenen Räumen 2G


Gastronomie und Vergnügungsstätten
In geschlossenen Räumen 2G
Im Freien 3G (nur mit PCR-Test)


Einzelhandel
3 G, ausgenommen  Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote


Freizeiteinrichtungen
Im Freien und in geschlossenen Räumen 2G


Außerschulische Bildung (wie VHS-Kurse, Musikschule etc.)
Im Freien und in geschlossenen Räumen 2G


Bildung (berufliche Ausbildung etc.)
3G bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3Tage


Sport
In geschlossenen Räumen 2G
Im Freien 3G (nur mit PCR-Test)
 
https://www.badenwuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

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Aktuelle Corona Informationen zur Absonderungspflicht
Durch die Umstellung des Fallmanagements nimmt das Gesundheitsamt zu positiv getesteten Personen, deren Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktpersonen - außerhalb von Ausbrüchen und Settings mit vulnerablen Gruppen - künftig nicht mehr routinemäßig Kontakt auf.


Die Pflicht zur Absonderung besteht nach der CoronaVO Absonderung jedoch weiterhin und wird durch die Ortspolizeibehörden kontrolliert.


In folgenden Fällen müssen Sie sich unverzüglich in Absonderung begeben:


-        wenn Sie mittels PCR-Test oder Schnelltest (auch überwachter selbst vorgenommener Test) positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind,
-        wenn Sie auf Ihr PCR-Testergebnis warten (gilt nur für Personen, die aufgrund von Symptomen oder auf Anordnung des Gesundheitsamtes getestet wurden),
-        wenn eine haushaltsangehörige Person Ihnen mitteilt, dass sie mittels PCR-Test oder Schnelltest positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde (gilt nicht für geimpfte oder genesene, symptomfreie Personen)


Enge Kontaktpersonen (die nicht zum Haushalt gehören) müssen sich nur absondern, wenn Sie offiziell von einer Behörde als enge Kontaktperson eingestuft und informiert werden.
Nach einem positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Ergebnis dauert Ihre Absonderung in der Regel14 Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Probenahme oder ab Symptombeginn, je nachdem was zeitlich zuerst vorlag.
Die Pflicht zur Absonderung für Haushaltsangehörige beginnt in dem Moment, in dem Sie vom positiven Testergebnis erfahren. Die Berechnung der Absonderungsdauer von 10 vollen Tagen, beginnt am Tag nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person. Die Absonderung kann durch Freitesten nach bestimmten Fristen verkürzt werden.
 
 
 
Weitere Informationen über die Absonderung, Dauer und Ausnahmen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/
Informationen zum Testen auf das Coronavirus unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/testen/

 

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Das Ordnungsamt informiert über die neuen Corona-Regeln


Seit dem 03.11.2021 befindet sich der Landkreis Ravensburg in der Warnstufe.
Was bedeutet das für uns?
In der Warnstufe werden folgende Regelungen verschärft:
Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen
1 Haushalt plus 5 weitere Personen
Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
Öffentliche Veranstaltungen, Kultureinrichtungen und Messen/Ausstellungen
In geschlossenen Räumen 3 G (nur PCR-Test)
Gastronomie und Vergnügungsstätten
Im geschlossenen Raum 3G (nur PCR-Test)
Im Freien 3G
Freizeiteinrichtungen
In geschlossenen Räumen 3G (nur PCR-Test)
Im Freien 3G
Außerschulische Bildung (wie VHS-Kurse, Musikschule etc.)
In geschlossenen Räumen 3G (nur PCR-Test)
Im Freien 3G
Bildung (berufliche Ausbildung etc.)
3G bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3Tage
Sport
In geschlossenen Räumen 3G (nur PCR-Test)
Im Freien 3G
Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung*
»Kinder bis einschließlich 5 Jahre
»Kinder bis einschließlich 7Jahre, die noch nicht eingeschult sind
»Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
»Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
»Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
»Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
»Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
*gilt nicht für Saunen, Dampfbäder und ähnliche Angebote
Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211028_Auf_einen_Blick_DE_01.pdf

 
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Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung aktualisiert und erweitert die Landesregierung die Corona-Verordnungen regelmäßig.
Zur Homepage der Landesregierung Baden-Württemberg gelangen Sie hier.


Die Sonderseite mit den aktuellen Änderungen der Corona-Verordnung finden Sie hier.

Fragen und Antworten zu den Corona-Verordnungen finden Sie hier.

Fragen und Antworten rund um das Thema Öffnung der Grundschulen und Kitas zum 22. Februar finden Sie hier.

 
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Soforthilfe für Selbständige und Kleinunternehmen

Der Bund sowie das Land Baden-Württemberg haben in der aktuellen Corona-Krise ein Sofortprogramm mit finanziellen Soforthilfen für (Solo-) Selbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe beschlossen.
Gefördert werden Betriebe bis 50 Personen mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Der Zuschuss ist gestaffelt nach Betriebsgröße und kann bis zu maximal 30.000 € betragen.
Eine Zusammenfassung der Inhalte sowie Details zum Antragsverfahren finden Sie auf der
 
Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Soforthilfe Corona
 
Seit Mittwoch, den 25.03.2020, können entsprechende Förderanträge gestellt werden.
Ihr Bürgermeisteramt Baienfurt

 

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Lokalhelden-BW: Gemeindetag und Handelsverband starten Online-Schaufenster für die Unterstützung von Handel, Gastronomie und Dienstleistern in Baden-Württemberg während der Corona-Krise.

 

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Sozialer Fahrdienst der Bürgerstiftung erledigt für Sie auch Einkäufe.

Am 20. März 2020 hat die Bürgerstiftung ihren sozialen Fahrdienst begonnen. 
Für Personen, die sich wegen der Corona-Krise in Quarantäne befinden oder älteren Personen, die ihre Wohnung nicht mehr verlassen sollten,
bietet die Bürgerstiftung die Erledigung von Einkäufen, Essensauslieferung, Besorgungen in Apotheken,... an,
wenn dafür keine nahen Angehörigen zur Verfügung stehen
 
Einkäufe und Fahrwünsche können über die Anrufzentrale beauftragt werden. Die Telefonnummer ist 400014.
 
Die Anrufzentrale im Baienfurter Rathaus kann solche Einkäufe und Besorgungen zu folgenden Zeiten entgegennehmen: täglich 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstagnachmittag bis 18:00 Uhr, Freitag bis 12:00 Uhr.

 

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Die „Soforthilfe Corona“ des Landes Baden-Württemberg soll (vsl. noch verstärkt durch Bundesmittel) durch rasch gewährte Zuschüsse das Überleben für die vielen Kleinst-, Klein- und mittelständischen Betriebe in unserer Region sichern helfen. Wie Sie sicher wissen, sind die IHKs und Handwerkskammern für die Prüfung der Anträge zuständig. die IHK hat hierfür folgenden Informationsquellen zusammengestellt:

Leitfaden Soforthilfe
Die IHK Bodensee-Oberschwaben hat einen Leitfaden entwickelt, der Schritt für Schritt den Prozess der Antragsstellung erläutert und alle wichtigen Links enthält. Informieren Sie sich, wir beraten und helfen Ihnen gerne.

Hotline „Soforthilfe“
Die IHK Bodensee-Oberschwaben steht Ihnen mit einem Beraterteam speziell für Fragen zur Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Hotline ist von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr erreichbar, Telefon: 0751 409-250.

Liquiditätssicherung und Finanzierungshilfen
Es ist jetzt entscheidend, dass Unternehmen mit Liquiditätshilfen zahlungs- und handlungsfähig bleiben. Bund und Land haben dazu verschiedene Hilfsprogramme auf den Weg gebracht. Die IHK Bodensee-Oberschwaben hat alle nötigen Infos und Kontaktdaten für die Antragstellung dazu.

Allgemeine Hotline zu Corona
Arbeitsrechtliche Fragen, Fragen zur Kurzarbeit, zu Finanzierungshilfen, Lieferketten und Transport etc. beantworten Ihnen ebenfalls die IHK Bodensee-Oberschwaben durch unseren Beraterstab. Bitte wenden Sie sich hierfür an unser Service-Center, Telefon: 0751 409-0 (Montag bis Freitag, 7:30 bis 17 Uhr). Von dort werden Sie an den jeweils richtigen Ansprechpartner für Ihre Frage weiterverbunden.

Homepage
Alle wichtigen und aktuellen Informationen finden Sie jederzeit auf der IHK-Webseite. Die Meldungen werden laufend auf dem aktuellsten Stand gehalten. Dort finden Sie auch Musterformulare und die wichtigsten Anlaufstellen auf einen Blick.

 

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CORONA-KRISE – FINANZIELLE HILFE FÜR UNTERNEHMEN

Nachdem die Bundesregierung in den vergangenen zwei Wochen bereits umfangreiche Liquiditätshilfen bereitgestellt hat, werden nun weitere Maßnahmen, insbesondere für die Zielgruppe der Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen, folgen.

Der WBB möchte seine Mitglieder über die aktuellen Finanzhilfen informieren.
 
Im Anhang finden Sie deshalb, neben Informationen zur Beantragung der bereits zur Verfügung stehenden Mittel, auch Infos zu den weiteren geplanten Maßnahmen, die ab heute oder bis Ende der Woche in Kraft treten. Des Weiteren finden Sie die entsprechenden Anträge oder Links direkt in den Dokumenten.
 
Am Mittwoch (25.03.2020) sollten die Anträge für die Soforthilfe von KMU, Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen verfügbar sein.
 
Zu den Unternehmen, die die Soforthilfe in Anspruch nehmen können zählen

  • Betriebe mit 1-5 Mitarbeiter (Soloselbstständige und Kleinstbetriebe)
  • Betriebe mit 6-10 Mitarbeiter (Kleinstbetriebe)
  • Betriebe von 11-249 Mitarbeiter (Klein- und Mittelständische Unternehmen)

 

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Bürgertelefon des Landesgesundheitsamtes zum neuartigen Coronavirus, Telefonnummer: 0711/ 904 39 555

Telefon-Hotline Gesundheitsamt Ravensburg: Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Gesundheitsamt ein Callcenter mit Hotline eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorerst zu den üblichen Geschäftszeiten des Landratsamts unter 0751/85-5050

 

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Das Landratsamt Ravensburg erlässt im Wege der Eilzuständigkeit nach § 16 Abs. 7 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) im Einvernehmen mit den Bürgermeisterämtern der Städte und Gemeinden des Landkreises Ravensburg für die Städte und Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Kißlegg, Königseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg und Wolpertswende folgende ALLGEMEINVERFÜGUNG

 

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Mit einfachen Maßnahmen können Sie helfen, sich selbst und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen.
Hier finden Sie die wichtigsten HYGIENETIPPS sowie Informationen darüber, wie Sie eine Krankheitszeichen erkennen können und Hilfe finden:

 

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Als Bürger können sich hier informieren:

  • Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgender Nummer: 030 / 346 465 100.
  • Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis sonntags zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711 / 904 - 39555.

 

  • Informationen für Schulen, Kindergärten und Eltern finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums

Weitere Informationen

Hinweis

Für die Müllentsorgung in Baienfurt ist das Landratsamt Ravensburg zuständig.

Weitere informationen erhalten Sie hier.