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Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Baienfurt

Im März diesen Jahres hat der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt die Überprüfung des kommunalen Lärmaktionsplans beschlossen. Der Gemeinderat hat am 17.03.2020 der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt. Die Dokumentation zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans lag in der Zeit vom 07.09.2020 bis einschließlich 08.10.2020 im Rathaus der Gemeinde Baienfurt öffentlich aus und war darüber hinaus auch auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.

Während der Offenlage sind seitens der Bürgerschaft keine Stellungnahmen und seitens der Träger öffentlicher Belange insgesamt zwei Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Es bestehen keine Einwände gegen die Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans in Form meines Musterberichtes der Gemeinde Baienfurt.

Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen der Gemeinde Baienfurt wurde am 10. November 2020 im Gemeinderat beschlossen. Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan in Form meines Musterberichtes in seiner Beschlussfassung kann im Rathaus der Gemeinde zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Musterbericht zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans steht nachstehend sowie unter der Rubrik Energie & Umwelt, Lärmaktionsplan (LAP) zur Einsicht bereit.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Baienfurt
Marktplatz 1
88255 Baienfurt
0751 4000-0
0751 4000-77
info(@)baienfurt.de

Hinweis

Für die Müllentsorgung in Baienfurt ist das Landratsamt Ravensburg zuständig.

Weitere informationen erhalten Sie hier.