Durch die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) und die darauf folgende Anpassung in den §§ 47a - 47f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden verpflichtet Lärmaktionspläne für besonders lärmbetroffene Gebiete aufzustellen. Auf der Grundlage dieser Rechtsvorschriften ist die Lärmsituation in sogenannten strategischen Lärmkarten darzustellen und Lärmaktionspläne aufzustellen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 den Lärmaktionsplan beschlossen. Aus dem Lärmaktionsplan sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Im Bereich der L 314 Ravensburger / Waldseer Straße
Festsetzung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der L 314 für den 600 m langen Teilbereich der Ortsdurchfahrt Baienfurt - zwischen Friedhofstraße und Bahnhofstraße.
Im Bereich der L 314 OD Baienfurt
Die Unterlagen stehen auch unter den nachstehenden Links zum Download bereit:
Anlage 0: Lärmaktionsplan Baienfurt Planbeschluss am 14.02.2017
Anlage 1: Rasterlärmkarte LDEN
Anlage 2: Rasterlärmkarte LNight
Anlage 3: Gebäudelärmkarte LDEN
Anlage 4: Gebäudelärmkarte LNight
Anlage 5: Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Anlage 6: Differenzenkarte LDEN ohne/mit Maßnahme, Gebäudelärmkarte ohne Maßnahme für den Zeitbereich LDEN
Anlage 7: Differenzenkarte LNight ohne/mit Maßnahme, Gebäudelärmkarte ohne Maßnahme für den
Zeitbereich LNight
Anlage 9: Auswertung der Stellungnahmen aus dem förmlichen Beteiligungsverfahren