Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
Ergänzende Information zum Online-Prozess
Bürgerbüro
Bürgerbüro, Standesamt, Hauptverwaltung +2 Weitere
Bürgerbüro
Bürgerbüro, Hauptverwaltung +1 Weitere
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:
Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen erscheinen.
Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist