Altersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen

Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze Ihre Altersrente beziehen, müssen Sie zunächst Ihre Rente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.

Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr, des Weiteren fehlen Ihnen Beitragsmonate. Diese Rentenminderung bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und wirkt sich auch bei einer gegebenenfalls später zu zahlenden Hinterbliebenenrente aus. Diese Rentenminderung kann durch eine Ausgleichszahlung vollständig oder teilweise ausgeglichen werden.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

Voraussetzungen sind:

  • Renteneintrittsalter: je nach Geburtsjahrgang unterschiedlich
  • Ein vorzeitiger Renteneintritt ist bei folgenden Altersrenten möglich:
    • Altersrente für langjährig Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Erfüllung einer von der Rentenart abhängigen Wartezeit
  • Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bei der jeweiligen Rentenart
  • Ihr Rentenversicherungskonto ist vollständig geklärt.

Lassen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.

Im Beratungsgespräch können Sie klären,

  • ob es in Ihrem Fall möglich ist, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen beziehungsweise eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte für Sie in Frage kommt und
  • mit welcher Rentenminderung Sie rechnen müssen.

Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rente sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin - auf Wunsch - die Höhe des Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.

Sie können auch schriftlich eine besondere Rentenauskunft mit den gleichen Angaben beantragen.

Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen.

In einem solchen Fall müssen Sie die Rente schriftlich beantragen oder Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen (z.B. Rathaus) aufnehmen lassen.

Die Formulare liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können den Antrag auch online (direkt bei uns im Rathaus) stellen.

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.

Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung zeitnah.

Stellen Sie Ihren Rentenantrag drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.

Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert. Auf Wunsch kann Ihnen jederzeit eine aktuelle Rentenauskunft zugesandt werden.

Der Monatsbetrag der Rentenzahlung wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus:

  • den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen und
  • gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (zum Beispiel Kindererziehungszeiten).

Nach Rentenbeginn müssen Sie dem Rentenservice der Deutschen Post jede Adress- oder Namensänderung, Änderung der Bankverbindung sowie die Änderung des Familienstandes mitteilen. Der Rentenservice ist für die Auszahlung Ihrer monatlichen Rentenzahlung zuständig.

14.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Auskunfts- und Beratungsstellen, Regionalzentren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater