Öffentliche Bekanntmachung - Benutzungsordnung und Entgelte Sportanlage Achperle

Öffentliche Bekanntmachungen

Die Sport-, Spiel- und Erholungsanlage "Achperle" (im Folgenden: Sportanlage) auf den Flurstücken Nr. 659/1, 659/2, 659/3, 660/1, 670/12, bestehend aus Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Baienfurt, wie z.B. Gebäude „Sportheim Achperle“ (Neubau), Tennisplätze, Rasenspielfelder, Kunstrasenspielfeld, leichtathletische Anlagen und Bauten, Spielplätze, Erholungsanlagen sowie Parkplätze mit den dazugehörigen Anlagen, steht im Eigentum der Gemeinde Baienfurt (im Folgenden: Gemeinde). Die Sport-, Spiel- und Erholungsanlage "Achperle" dient der sportlichen und gesundheitlichen Erholung sowie der Durchführung von Veranstaltungen.