Lenkeit, Anja
Leiterin der Bauverwaltung
Bauverwaltung
Durch die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) und die darauf folgende Anpassung in den §§ 47a - 47f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden verpflichtet Lärmaktionspläne für besonders lärmbetroffene Gebiete aufzustellen. Auf der Grundlage dieser Rechtsvorschriften ist die Lärmsituation in sogenannten strategischen Lärmkarten darzustellen und Lärmaktionspläne aufzustellen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 den Lärmaktionsplan beschlossen. Aus dem Lärmaktionsplan sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Im Bereich der L 314 Ravensburger / Waldseer Straße
Festsetzung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der L 314 für den 600 m langen Teilbereich der Ortsdurchfahrt Baienfurt - zwischen Friedhofstraße und Bahnhofstraße.
Im Bereich der L 314 OD Baienfurt
Anlage 0: Lärmaktionsplan Baienfurter Planbeschluss am 14.02.2017 (PDF)
Anlage 1: Rasterlärmkarte LDEN (PDF)
Anlage 2: Rasterlärmkarte LNight (PDF)
Anlage 3: Gebäudelärmkarte LDEN (PDF)
Anlage 4: Gebäudelärmkarte LNight (PDF)
Anlage 5: Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren (PDF)
Anlage 6: Differenzenkarte LDEN ohne/mit Maßnahme, Gebäudelärmkarte ohne Maßnahme für den Zeitbereich LDEN (PDF)
Anlage 7: Differenzenkarte LNight ohne/mit Maßnahme, Gebäudelärmkarte ohne Maßnahme für denZeitbereich LNight (PDF)
Anlage 8: Interkommunale Arbeitsgemeinschaft Lärmaktionsplanung Landkreis Ravensburg:Modellabschätzung verkehrsverlagernder Maßnahmen im Rahmen kommunaler Lärmaktionspläne (inkl. Anhang) (PDF)
Anlage 9: Auswertung der Stellungnahmen aus dem förmlichen Beteiligungsverfahren (PDF)
Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre inhaltlich zu überprüfen. Sofern sich bedeutsame Entwicklungen für die Lärmsituation ergeben haben, ist eine Überprüfung früher geboten. Mit Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW, Stufe 3) im Dezember 2018 und aufgrund des Schreibens des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 29.01.2019, sind alle Kommunen mit mehr als 50 Betroffenheiten über 55 dB(A) LDEN bzw. 50 dB(A) LNight verpflichtet, ihren Lärmaktionsplan zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Die Lärmkartierung und Betroffenheitsanalyse 2017 der LUBW (Stufe 3) ergab für die Gemeinde Baienfurt 211 (bei LDEN) /108 (bei LNight) Betroffenheiten oberhalb von 55 dB(A) LDEN und 50 dB(A) LNight. Daher ist die Gemeinde zur Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auch vor Ablauf der 5-Jahresfrist verpflichtet.
Im März 2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt die Überprüfung des kommunalen Lärmaktionsplans beschlossen. Daraufhin wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt.
Während der Offenlage sind seitens der Bürgerschaft keine Stellungnahmen und seitens der Träger öffentlicher Belange insgesamt zwei Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Es bestehen keine Einwände gegen die Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans in Form meines Musterberichtes der Gemeinde Baienfurt.
Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen der Gemeinde Baienfurt wurde am 10. November 2020 im Gemeinderat beschlossen. Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan in Form meines Musterberichtes kann nachstehend eingesehen werden.
Die Gemeinde Baienfurt hat erneut in einem Verfahren den bestehenden Lärmaktionsplan in der Stufe 4 fortgeschrieben.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. November 2025 den finalen Lärmaktionsplan in Stufe 4 beschlossen.
Auf Gemarkung Baienfurt wurden aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die Bundesstraßen B 30 und B 32 und die Landesstraßen L 314 und L 317 als Hauptverkehrsstraßen erfasst. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes hat die Gemeinde freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der K 7949 Ortsdurchfahrt Köpfingen sowie der K 7940 Ortsdurchfahrt Trauben / Knechtenhaus untersucht.
Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen:
Der beschlossene Lärmaktionsplan steht einschließlich der Anlagen als Download zur Verfügung.
Einwohner- / Geschwindigkeitenkarte (PDF)
2.1 Rasterlärmkarte nach RLS-19, Tag (PDF)
2.2 Rasterlärmkarte nach RLS-19, Nacht (PDF)
3.1 Gebäudelärmkarte nach RLS-19, Tag (PDF)
3.2 Gebäudelärmkarte nach RLS-19, Nacht (PDF)
4.1 Differenzlärmkarte nach RLS-19, Tag (PDF)
4.2 Differenzlärmkarte nach RLS-19, Nacht (PDF)
Leiterin der Bauverwaltung
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