Das Land Baden-Württemberg macht einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung: Ab dem 1. Januar 2025 wird das Virtuelle Bauamt seinen Betrieb aufnehmen. Dies ermöglicht die digitale Abwicklung von Bauanträgen über die zentrale Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)". Grundlage für diese Neuerung ist ein Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren, das vom Landtag verabschiedet wurde. Seit November 2023 sind die entsprechenden Änderungen in der Landesbauordnung in Kraft.
Ziel dieser Entwicklung ist es, den Bauantragsprozess effizienter und transparenter zu gestalten. Durch die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt BW wird eine einheitliche Grundlage geschaffen, die den Prozess optimiert und landesweit standardisiert. Dies bedeutet einen erheblichen Fortschritt in der Verwaltungspraxis von baurechtlichen Verfahren.
Die Plattform wurde seit November 2022 von ausgewählten Pilotkommunen getestet und an bestehende landesrechtliche Anforderungen angepasst.
Viele Baurechtsbehörden im Land haben sich an den Testdurchläufen beteiligt, um eine reibungslose Einführung und Umsetzung zu gestalten.
Ab 01.01.2025 wird die Plattform nun landesweit ausgerollt und entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind Bauanträge nur noch digital einzureichen.
Das Landratsamt Ravensburg stellt für Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen und Anleitungen zur Verfügung, um den Umstieg auf die digitale Plattform zu unterstützen.
Auf der Homepage des Landkreises werden hierfür entsprechende Hilfestellungen und ein Video-Tutorial bereitgestellt, das die Anmeldung und Nutzung von ViBa BW ausführlich erklärt (https://www.rv.de/ihr+anliegen/bauen+und+umwelt/baurecht+und+wohnbau/baurecht).
Ein zentrales Element des Virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum. Diese Lösung ermöglicht es, dass alle Beteiligten - Bauherren, Architekt und Behörden - direkt und gleichzeitig an den Anträgen arbeiten können.
Mit der Einführung des Virtuellen Bauamts wird ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung und Vereinfachung behördlicher Abläufe geleistet. Diese Initiative fördert die Digitalisierung im öffentlichen Sektor und bietet eine zukunftsorientierte Lösung für alle Beteiligten.
Haben Sie vor etwas zu bauen? Ihr Haus zu sanieren, aus- oder umzubauen?
Es gibt im Baurecht verschiedene Verfahrensarten. Damit Sie Ihr Vorhaben erfolgreich und unkompliziert durchführen können, finden Sie hier kurze Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zudem stehen Ihnen im Rathaus, Zimmer-Nr. 220 zahlreiche Ratgeber, Leitfaden und Broschüren mit wertvollen Informationen und Tipps rund um das Thema Bauen, Sanieren und Modernisieren kostenlos zur Verfügung.
Sollten Sie dennoch unsicher sein, welches Verfahren für Ihr Bauvorhaben in Frage kommt, können Sie gerne weitere Informationen bei uns in der Bauverwaltung oder im Landratsamt, Bau- und Gewerbeamt, einholen.
Für Bauvorhaben, die in der Landesbauordnung (LBO) nicht ausdrücklich als verfahrensfrei bestimmt sind oder für die Sie nicht das Kenntnisgabeverfahren gewählt haben bzw. wählen konnten, muss eine Baugenehmigung beantragt werden.
Hier gibt es zwei verschiedene Verfahren:
Bitte reichen Sie die im Nachgang aufgelisteten Unterlagen in 3-facher Ausfertigung direkt bei der Baurechtsbehörde (Landratsamt Ravensburg) ein. Mit der Änderung der Landesbauordnung (LBO) vom 25.11.2023 sind Bauanträge nicht mehr über die Gemeinde einzureichen. Deshalb gilt der Bauantrag als eingegangen, wenn dieser der Baurechtsbehörde vorliegt.
Im Einzelfall sind weitere Unterlagen beizufügen (z.B. Geländeschnitte, Höhenabwicklung benachbarter Gebäude oder Nachweis über die dauerhaft gesicherte Eigenwasserversorgung).
Bitte beachten Sie zudem, dass die Baurechtsbehörde weitere Unterlagen verlangen kann.
Durch einen Bauvorbescheid können bereits vor Einreichung eines förmlichen Bauantrags einzelne Fragen zum Bauvorhaben durch die Baurechtsbehörde abgeklärt werden. Der Vorteil für den Bauherrn besteht darin, dass hinsichtlich der im Bauvorbescheid beantworteten Zulässigkeitsfragen eine Bindungswirkung gegenüber der Baurechtsbehörde eintritt.
Bitte reichen Sie die im Nachgang aufgelisteten Unterlagen in 3-facher Ausfertigung direkt bei der Baurechtsbehörde (Landratsamt Ravensburg) ein. Mit der Änderung der Landesbauordnung (LBO) vom 25.11.2023 sind Bauanträge nicht mehr über die Gemeinde einzureichen. Deshalb gilt der Bauantrag als eingegangen, wenn dieser der Baurechtsbehörde vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass die Baurechtsbehörde weitere Unterlagen verlangen kann.
Hier gelangen Sie zum Merkblatt.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde nur zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung für das Kenntnisgabeverfahren ist, dass das geplante Bauvorhaben nicht verfahrensfrei ist, sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet und eines der folgenden Vorhaben (ausgenommen Sonderbauten) errichtet werden soll:
Hinweise:
Bitte reichen Sie die im Nachgang aufgelisteten Unterlagen in 2-facher Ausfertigung direkt bei der Baurechtsbehörde (Landratsamt Ravensburg) ein. Mit der Änderung der Landesbauordnung (LBO) vom 25.11.2023 wird das Kenntnisgabeverfahren nicht mehr bei der Gemeinde, sondern bei der Baurechtsbehörde durchgeführt.
Im Einzelfall sind weitere Unterlagen beizufügen, um die Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nachzuweisen (z.B. Geländeschnitte).
Bitte beachten Sie, dass die Baurechtsbehörde weitere Unterlagen verlangen kann.