Gesplittete Abwassergebühr / Rechtslage:
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg wurden aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes verpflichtet, das bisher gewohnte und allgemein verbreitete System der einheitlichen Abwassergebühr nach dem so genannten "Frischwassermaßstab" aufzugeben. Rückwirkend seit 01.01.2010 wird die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und in eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.
Gesplittete Abwassergebühr / Berechnung:
Der Anteil der Schmutzwassergebühr ist weiterhin abhängig vom Frischwasserverbrauch.
Zur Deckung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung wurde zeitgleich eine Niederschlagswassergebühr neu eingeführt. Ihre Höhe ist abhängig vom Umfang der befestigten Flächen, von denen Oberflächenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt und somit Kosten erzeugt. Je größer die versiegelte Fläche auf einem Grundstück ist, desto mehr Wasser gelangt in den Kanal und desto höher wird die Niederschlagswassergebühr.
Weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr erhalten Sie über die unten stehenden Links:
Die jeweils aktuellen Gebühren finden nicht nur in der Satzung (Ortsrecht), sondern auch hier: Steuern und Gebühren
Die Gemeinde Baienfurt leitet das Abwasser zum Abwasserzweckverband Mariatal in Ravensburg.
Die Gemeinde Baienfurt hat ein Abwasseraufkommen von circa 1,5 Millionen Kubikmetern pro Jahr.
Neben den privaten Haushalten tragen auch einige Gewerbebetriebe zum Aufkommen bei.
Die Gemeinde besteht aus einem Hauptort und zwei kleineren Teilorten, die das Abwasser in das Klärwerk Langwiese einspeisen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Abwasserzweckverbands: https://www.azv-mariatal.de/