Gemeinde Blankenheim

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Steuern & Gebühren

Kindergarten- und Krippengebühren

Betreuung für Kinder im Kindergarten und in der Krippe

Die Gebühren für die Baienfurter Kindergärten sowie die Krippenplätze finden Sie auf der Seite Kindergärten.

Mitteilungsblatt

Bezug des Mitteilungsblatts innerhalb der Gemeinde ab 2024
32,40 € / Jahr (Nettopreis beträgt 30,28 € pro Jahr)
2,70 € / monatlich (darin sind 7% MwSt. enthalten = 2,12 €)
0,68 € / pro Ausgabe

Bezug des Mitteilungsblatts außerhalb der Gemeinde
auf Anfrage

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Mitteilungsblatt.

Müllabfuhrgebühren

Die Müllabfuhr ist seit dem 1.1.2016 zum Landkreis Ravensburg zurück delegiert. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg und auf der Seite Abfallentsorgung.

Wasser und Abwasser

Frischwassergebühr pro Kubikmeter
vom 01.01.2021 - 31.12.2023: 1,54 € / m³ netto plus 7% MwSt. = 1,65 € brutto.
ab 01.01.2024: 1,69 € / m³ netto plus 7% MwSt. = 1,81 € / m³ brutto (voraussichtlich bis Ende 2025)
zzgl. der jeweils gültigen Zähler-/Grundgebühren (z.B. Q3 4 kostet 5,00 € netto bzw. 5,35 € brutto im Monat)

Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter
ab 01.01.2022: 1,18 € / m³
ab 01.01.2024: 1,39 € / m³
ab 01.01.2025: 1,60 € / m³

Niederschlagswassergebühr pro qm versiegelte Fläche
ab 01.01.2022: 0,23 € / m²
ab 01.01.2024: 0,38 € / m²

 

Grundsteuer

Grundsteuer A
(für Land und Forstwirtschaft)
Hebesatz bis 31.12.2021 320 v.H.
Hebesatz ab 01.01.2022 370 v.H.

Grundsteuer B
(für un- und bebaute Grundstücke)
Hebesatz bis 31.12.2021 340 v.H.
Hebesatz ab 01.01.2022 390 v.H.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer 

Information zur Grundsteuer 2022 und zur Reform der Grundsteuer ab dem 01.01.2025

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform.

Hundesteuer

Für den 1. Hund: 84,00 € pro Jahr

Für den 2. und jeden weiteren Hund: 168,00 € pro Jahr

 

Für den 1. Kampfhund: 600,00 € pro Jahr

Für den 2. und jeden weiteren Kampfhund: 1.080,00 € pro Jahr

Zweitwohnungssteuer

10 % der Netto-Kaltmiete

Vergnügungssteuer

  • Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit
    18 % der Bruttokasse
  • Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit und 
    • aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen 100 Euro pro Monat.
    • aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort 50 Euro pro Monat.

SEPA-Basislastschriftmandat

Hier gelangen Sie zum SEPA-Basislastschriftmandat: Gemeinde Baienfurt | Virtuelles Rathaus |

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Sie haben Fragen und suchen einen bestimmten Ansprechpartner im Rathaus? Dann werden Sie in unserer Mitarbeiterliste bestimmt fündig!

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Formulare

Unter der Rubrik "Formulare" können Sie verschiedene Behördengänge, wie beispielsweise die An- und Abmeldung zu bestimmten Steuern, ganz bequem von zu Hause aus erledigen.

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