Gemeinde Blankenheim

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Kommunale Förderprogramme der Gemeinde

In der Gemeinde Baienfurt gibt es derzeit folgende Förderprograme:

a) Förderrichtlinie "Nachhaltig Bauen und Sanieren in der Gemeinde Baienfurt"

b) Förderprogramm für Lastenfahrräder und Lastenpedelecs „Mit Freude klimaschonend unterwegs“

c) Förderprogramm "Heimische Hecken"

a) Förderrichtlinie „Nachhaltig Bauen und Sanieren in der Gemeinde Baienfurt“

Als wichtiger Beitrag zum lokalen Klimaschutz, fördert die Gemeinde Baienfurt Maßnahmen zum nachhaltigen Bauen und Sanieren.

Die Antragsformulare zur Förderrichtlinie können im Baienfurter Rathaus angefordert, vor Ort abgeholt oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.

Die Gemeinde Baienfurt erkennt die globale Klimakrise als lokale Herausforderung an und möchte Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen proaktiv betreiben. Zudem möchte die Gemeinde Baienfurt ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels treibhausgasneutrales Baden-Württemberg 2040 leisten und verfolgt daher die Vision, spätestens bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu sein.

Da bürgerliches Engagement im Bereich nachhaltiges Bauen und Sanieren einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet, werden zukünftig seitens der Gemeinde Baienfurt Maßnahmen gefördert, die über das hinausgehen, was der Gesetzgeber im Baubereich vorgibt.

Hierbei geht es nicht um Ersetzung von Förderprogrammen des Bundes oder des Landes, sondern um einen zusätzlichen sogenannten „Klimabonus“ seitens der Gemeinde. Eine Kumulierung dieser Förderung mit anderen Förderprogrammen ist daher möglich, sofern die Förderprogramme dies zulassen. In Abhängigkeit der erzielten Gesamtpunktzahl kann bei Erfüllung der Voraussetzungen ein „Klimabonus“ in Höhe von 1.000 und 3.000 Euro gewährt werden.

Was wird gefördert:

Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie diverse Maßnahmen zu nachhaltigem Bauen und Sanieren an neu zu errichtenden oder bereits bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Förderrichtlinie „Nachhaltig Bauen und Sanieren in der Gemeinde Baienfurt“ ist bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich nachhaltiges Bauen und Sanieren nicht einen Königsweg, sondern viele Wege gibt, mit denen erhebliche Mengen an Treibhausgasen eingespart werden können.

Die einzelnen Maßnahmen stammen aus den folgenden Bereichen:

Wärmedämmung der Gebäudehülle, Zentralheizungen mit Solar, Holz oder Wärmepumpen, Maßnahmen zu Erneuerbaren Energien wie Photovoltaikanlagen in Verbindung mit einem Energiespeicher, Power-to-heat-Anwendungen, bei denen Wärme unter dem Einsatz von elektrischer Energie erzeugt wird oder auch sogenannte Power-to-mobile-Anwendungen wie beispielsweise Wallboxen. Daneben sind auch Maßnahmen zur Regenwassernutzung, Gründächer sowie die Verwendung von nachhaltigen Bau- und Dämmstoffen Bestandteil dieser Förderrichtlinie.

Ziel der Bezuschussung von Maßnahmen aus diesen Förderrichtlinien ist eine signifikante Reduzierung des Strom- und Wärmeverbrauchs von Wohn- und Nichtwohngebäuden in der Gemarkung Baienfurt.

Die Förderrichtlinie ist dabei in vielen Anforderungen und Voraussetzungen analog zu anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern gehalten. Der Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger, um einen „Klimabonus“ seitens der Gemeinde Baienfurt zu erhalten, ist daher relativ gering. Die geforderten Nachweise sind entweder gesetzlich vorgeschrieben oder werden für die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme wie beispielsweise BAFA ohnehin benötigt.


Hinweis bezüglich des Sanierungsgebiets „Ortsmitte IV“:

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderrichtlinie „Nachhaltig Bauen und Sanieren in der Gemeinde Baienfurt“ und der Förderung im Rahmen des Sanierungsprogramms „Ortsmitte IV“ in Baienfurt ist nicht möglich (Doppelförderung, da sonst zweifache Förderung seitens der Gemeinde Baienfurt).

Eine Inanspruchnahme der Förderrichtlinie „Nachhaltig Bauen und Sanieren in der Gemeinde Baienfurt“ innerhalb des Sanierungsgebiets „Ortsmitte IV“ ist möglich, wenn dort die förderfähigen Kosten unter 25.000 Euro liegen, da hier eine Förderung im Rahmen des Sanierungsprogramms „Ortsmitte IV“ nicht möglich ist.

Unabhängig von den förderfähigen Kosten ist die Beantragung einer Förderung über die Förderrichtlinie „Nachhaltig Bauen und Sanieren in der Gemeinde Baienfurt“ grundsätzlich immer möglich, wenn es sich um folgende Maßnahme(n) handelt:

  1. Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp und in Verbindung mit einem Energiespeicher mit mindestens 5 kWh Nutzkapazität sowie
  2. Power-to-mobile-Anwendung (wie zum Beispiel Wallboxen)


Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann setzen Sie sich mit unserem Koordinator im Bereich Klimaschutz in Verbindung.

Kontaktdaten für die Antragstellung:

Gemeinde Baienfurt
Herr Florian Sascha Roth
Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung -
gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Marktplatz 1
88255 Baienfurt
Fon: 0157-80661690
E-Mail: klima(@)b-gemeinden.de

Weitere Unterlagen
Förderrichtlinie Nachhaltig Bauen und Sanieren
Antragsformular Förderrichtlinie Baienfurt

 

b) Förderprogramm für Lastenfahrräder und Lastenpedelecs „Mit Freude klimaschonend unterwegs“

Die Gemeinde Baienfurt möchte einen Beitrag zum klimaschonenden Verkehr und der Mobilitätswende leisten und fördert daher auch in diesem Jahr wieder die Anschaffung von Lastenrädern durch Baienfurter Bürgerinnen und Bürger.

Die Antragsformulare zum Förderprogramm können im Baienfurter Rathaus angefordert, vor Ort abgeholt oder hier heruntergeladen werden. Die Antragstellung muss bis zum 31.10.2024 erfolgen.

Aufgrund der positiven Resonanz auf den kostenlosen Lastenpedelecverleih durch die Gemeinde und als wichtiger Beitrag zum klimaschonenden Verkehr, wird nun der Neukauf von Lastenrädern mit (Lastenpedelecs) und ohne Motorunterstützung (Lastenfahrräder) gefördert.

Die Höhe der Förderung beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten inklusive Mehrwertsteuer bis zu einer maximalen Fördersumme von 500 Euro.

Um das Verfahren für die interessierte Bürgerschaft möglichst unkompliziert zu halten, ist eine Antragstellung inklusive Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bis zu 3 Monate nach dem Kauf des Lastenrads möglich.

Die Antragstellung muss allerdings bis spätestens 31.10.2024 erfolgt sein. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich. Im Falle einer Fortsetzung des Förderprogramms im nächsten Jahr ist eine Antragstellung wieder ab dem 01.04.2025 möglich.

Das Förderprogramm richtet sich dabei ausschließlich an Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Baienfurt. Eine Förderung von gewerblichen Lastenrädern ist nicht möglich, da es für Unternehmen ein eigenes Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt, welches den Kauf von Lastenpedelecs fördert.

Was wird gefördert:

Förderfähig sind folgende Lastenradtypen mit oder ohne Elektroantrieb, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Zulassung für mindestens 40 kg Zuladung (ohne Fahrer)
  • Transportvolumen von mindestens 140 Litern
  • Eignung für Waren- Material- und / oder Personentransport

Bild 1: Typ dreirädriges Lastenrad

Bild 2: Typ Long John

Bild 3: Typ Backpacker

Nicht Gegenstand der Förderung sind Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs mit angebauten Satteltaschen, Fahrradkörben oder ähnlichen kleineren Behältnissen, die auf dem Fahrradträger oberhalb des Vorder- oder Hinterrads befestigt sind.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann setzen Sie sich mit Frau Kathrin Hartmann aus der Bauverwaltung in Verbindung. Frau Hartmann ist von Dienstag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Kontaktdaten für die Antragstellung:

Gemeinde Baienfurt

Frau Kathrin Hartmann

Bauverwaltung

Marktplatz 1

88255 Baienfurt

Telefon: 0751 4000-47

E-Mail: kathrin.hartmann(@)baienfurt.de

 

Weitere Unterlagen:

Förderprogramm Lastenrad

Antragsformular Lastenradförderung

c) Förderprogramm "Heimische Hecken"

Hecken sind ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems in unserer unmittelbaren Umgebung. Wie ein natürlicher Filter können Hecken gerade im urbanen Umfeld eine kleine, natürliche Oase bilden.
Von der Blattlaus bis zur Kohlmeise finden Tiere hier ungestört Unterschlupf und Nahrung vorausgesetzt, es werden die richtigen Heckenpflanzen gepflanzt. Gerade die beliebten exotische Ziersträucher wie z.B. Thuja, Kirschlorbeer, Forsythie oder Rhododendron bieten kaum Nutzen für eine lebendige und vielfältige Tierwelt.

Mit heimischen Pflanzen sorgen Sie für mehr Biodiversität in Ihrem Garten.

Die Gemeinde Baienfurt unterstützt Sie mit dem Förderprogramm „Heimische Hecken“, um die Artenvielfalt in Ihrem Garten zu erhöhen.

Was wird gefördert?
->  Ersetzen von nichtheimischen Hecken
->  auf einer Länge von mindestens 3 m Länge
->  durch eine heimische Hecke

oder

->  Ersetzen einer bestehenden toten Einfriedung
->  durch eine heimische Hecke

oder

->  Neupflanzung einer heimischen Hecke (auch hinter einer bestehenden toten Einfriedung)

Nicht gefördert werden!
Ersatzpflanzungen für Hecken, wenn diese entgegen den Festsetzungen eines Bebauungsplans gepflanzt wurden.

Was bekommen Sie dafür?
->  Die Gemeinde übernimmt 50% der Kosten für die Pflanzen
->  Die Förderobergrenze beträgt 250 Euro pro Maßnahme

Hinweis
Das Programm ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Baienfurt. Es besteht somit kein Rechtsanspruch auf Förderung!

Weitere Informationen hält die Bauverwaltung für Sie bereit. Schicken Sie einfach eine E-Mail an anja.lenkeit(@)baienfurt.de.

Weitere Unterlagen
Flyer zum Heckenförderprogramm
Förderantrag für das Heckenförderprogramm einschl. Datenschutzerklärung
Liste heimischer Sträucher des Landratsamtes Ravensburg

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Baienfurt
Bauverwaltung
Leiterin: Anja Lenkeit
Marktplatz 1
88255 Baienfurt
Fon: 0751 4000-46
Fax: 0751 4000-57
anja.lenkeit(@)baienfurt.de

Kontakt

Gemeinde Baienfurt
Florian Sascha Roth
Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung -
gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Marktplatz 1
88255 Baienfurt
Fon: 0157-80661690
klima(@)b-gemeinden.de