Gemeinde Blankenheim

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Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüsse

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019

Im Jahr 2009 wurde die Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Die damals gültige Verpflichtung bis 2016 umzustellen, wurde im Jahr 2013 bis 2020 verlängert. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.06.2015 die Teilnahme am Projekt Doppik festgelegt und am 11.04.2017 durch einen Grundsatzbeschluss die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht zum 01.01.2019 beschlossen. Die Haushaltspläne ab 2019 sind entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung aufgestellt und bestätigt.

Die Umstellung wurde dabei nicht wie bei der Mehrheit der Kommunen mit der bestehenden Software-Lösung vollzogen, sondern zum gleichen Zeitpunkt mit einer vollständig neuen (Finanz-) Software eigeführt. Hierbei sind zwei wichtige Säulen in der Verwaltung vollständig umgestellt worden. Zum einen die Kameralistik, die seit der Nachkriegszeit für kommunale Haushalte angewendet wurde und zum anderen die Software (CIP), die in Baienfurt fast 2 Jahrzehnte überdauert hat. Diese wurde zum 01.01.2019 durch den sogenannten „harten“ Umstieg auf die neue Software Infoma abgelöst.

Neben dieser technisch sehr aufwendigen Umstellung des Rechnungswesens ist die Vermögensbewertung Hauptbestandteil und wesentliche Voraussetzung des Umstellungsprozesses. Zum Stichtag 01.01.2019 waren das gesamte Vermögen und die gesamten Verbindlichkeiten der Gemeinde zu bewerten und die Eröffnungsbilanz aufzustellen. Das bedeutet, dass alle Grundstücke und Gebäude sowie eine Vielzahl an Vermögensgegenständen entsprechend den Vorschriften in der Bilanz bewertet und dargestellt werden mussten. Der Anhang gibt einen kleinen Einblick über die in die umfangreichen Vermögensverhältnisse und die Mengen die darin verborgen sind.

Für die Feststellung der Eröffnungsbilanz ist der Gemeinderat nach Art. 13 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts i.V.m. § 39 Abs. 2 Nr. 14 und § 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO zuständig. Mit der Feststellung der Eröffnungsbilanz bestätigt der Gemeinderat die von der Verwaltung und vom Gemeinderat bei der Aufstellung getroffenen Entscheidungen.

Hier finden Sie die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baienfurt zum 01.01.2019 mit Anhang und Anlagen

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