Gemeinde Blankenheim

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Lärmaktionsplan (LAP)

Durch die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) und die darauf folgende Anpassung in den §§ 47a - 47f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden verpflichtet Lärmaktionspläne für besonders lärmbetroffene Gebiete aufzustellen. Auf der Grundlage dieser Rechtsvorschriften ist die Lärmsituation in sogenannten strategischen Lärmkarten darzustellen und Lärmaktionspläne aufzustellen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 den Lärmaktionsplan beschlossen. Aus dem Lärmaktionsplan sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

Im Bereich der L 314 Ravensburger / Waldseer Straße
Festsetzung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der L 314 für den 600 m langen Teilbereich der Ortsdurchfahrt Baienfurt - zwischen Friedhofstraße und Bahnhofstraße.

Im Bereich der L 314 OD Baienfurt

  • Flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Festsetzung zum Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags auf der L 314 in der gesamten Ortsdurchfahrt Baienfurt beim nächsten anstehenden Austausch des Fahrbahnbelags, der dann dem neuesten Stand der Technik entsprechen wird und mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand eine maximale Verbesserung der Lärmsituation bewirken kann.

 

Die Unterlagen stehen auch unter den nachstehenden Links zum Download bereit:

Anlage 0: Lärmaktionsplan Baienfurt Planbeschluss am 14.02.2017

Anlage 1: Rasterlärmkarte LDEN 

Anlage 2: Rasterlärmkarte LNight

Anlage 3: Gebäudelärmkarte LDEN 

Anlage 4: Gebäudelärmkarte LNight

Anlage 5: Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren 

Anlage 6: Differenzenkarte LDEN ohne/mit Maßnahme, Gebäudelärmkarte ohne Maßnahme für den Zeitbereich LDEN 

Anlage 7: Differenzenkarte LNight ohne/mit Maßnahme, Gebäudelärmkarte ohne Maßnahme für den
Zeitbereich LNight 
 

Anlage 8: Interkommunale Arbeitsgemeinschaft Lärmaktionsplanung Landkreis Ravensburg:
Modellabschätzung verkehrsverlagernder Maßnahmen im Rahmen kommunaler Lärmaktionspläne (inkl. Anhang)

Anlage 9: Auswertung der Stellungnahmen aus dem förmlichen Beteiligungsverfahren 

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes mittels eines Musterberichts November 2020

Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre inhaltlich zu überprüfen. Sofern sich bedeutsame Entwicklungen für die Lärmsituation ergeben haben, ist eine Überprüfung früher geboten. Mit Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW, Stufe 3) im Dezember 2018 und aufgrund des Schreibens des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 29.01.2019, sind alle Kommunen mit mehr als 50 Betroffenheiten über 55 dB(A) LDEN bzw. 50 dB(A) LNight verpflichtet, ihren Lärmaktionsplan zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Die Lärmkartierung und Betroffenheitsanalyse 2017 der LUBW (Stufe 3) ergab für die Gemeinde Baienfurt 211 (bei LDEN) /108 (bei LNight) Betroffenheiten oberhalb von 55 dB(A) LDEN und 50 dB(A) LNight. Daher ist die Gemeinde zur Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auch vor Ablauf der 5-Jahresfrist verpflichtet.

Im März 2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt die Überprüfung des kommunalen Lärmaktionsplans beschlossen. Daraufhin wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt.

Während der Offenlage sind seitens der Bürgerschaft keine Stellungnahmen und seitens der Träger öffentlicher Belange insgesamt zwei Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Es bestehen keine Einwände gegen die Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans in Form meines Musterberichtes der Gemeinde Baienfurt.

Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen der Gemeinde Baienfurt wurde am 10. November 2020 im Gemeinderat beschlossen. Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan in Form meines Musterberichtes kann nachstehend eingesehen werden.

Hier gelangen Sie zu dem Musterbericht als pdf.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Baienfurt
Bauverwaltung
Leiterin: Anja Lenkeit
Marktplatz 1
88255 Baienfurt
Fon: 0751 4000-46
Fax: 0751 4000-57
anja.lenkeit(@)baienfurt.de