Lärmaktionsplan (LAP)
Durch die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) und die darauf folgende Anpassung in den §§ 47a - 47f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden verpflichtet Lärmaktionspläne für besonders lärmbetroffene Gebiete aufzustellen. Auf der Grundlage dieser Rechtsvorschriften ist die Lärmsituation in sogenannten strategischen Lärmkarten darzustellen und Lärmaktionspläne aufzustellen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 den Lärmaktionsplan beschlossen. Aus dem Lärmaktionsplan sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Im Bereich der L 314 Ravensburger / Waldseer Straße
Festsetzung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der L 314 für den 600 m langen Teilbereich der Ortsdurchfahrt Baienfurt - zwischen Friedhofstraße und Bahnhofstraße.
Im Bereich der L 314 OD Baienfurt
- Flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Festsetzung zum Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags auf der L 314 in der gesamten Ortsdurchfahrt Baienfurt beim nächsten anstehenden Austausch des Fahrbahnbelags, der dann dem neuesten Stand der Technik entsprechen wird und mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand eine maximale Verbesserung der Lärmsituation bewirken kann.
Die Unterlagen stehen auch unter den nachstehenden Links zum Download bereit:
Anlage 0: Lärmaktionsplan Baienfurt Planbeschluss am 14.02.2017
Anlage 1: Rasterlärmkarte LDEN
Anlage 2: Rasterlärmkarte LNight
Anlage 3: Gebäudelärmkarte LDEN
Anlage 4: Gebäudelärmkarte LNight
Anlage 5: Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Anlage 6: Differenzenkarte LDEN ohne/mit Maßnahme, Gebäudelärmkarte ohne Maßnahme für den Zeitbereich LDEN
Anlage 7: Differenzenkarte LNight ohne/mit Maßnahme, Gebäudelärmkarte ohne Maßnahme für den
Zeitbereich LNight
Anlage 9: Auswertung der Stellungnahmen aus dem förmlichen Beteiligungsverfahren
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes mittels eines Musterberichts November 2020
Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre inhaltlich zu überprüfen. Sofern sich bedeutsame Entwicklungen für die Lärmsituation ergeben haben, ist eine Überprüfung früher geboten. Mit Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW, Stufe 3) im Dezember 2018 und aufgrund des Schreibens des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 29.01.2019, sind alle Kommunen mit mehr als 50 Betroffenheiten über 55 dB(A) LDEN bzw. 50 dB(A) LNight verpflichtet, ihren Lärmaktionsplan zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Die Lärmkartierung und Betroffenheitsanalyse 2017 der LUBW (Stufe 3) ergab für die Gemeinde Baienfurt 211 (bei LDEN) /108 (bei LNight) Betroffenheiten oberhalb von 55 dB(A) LDEN und 50 dB(A) LNight. Daher ist die Gemeinde zur Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auch vor Ablauf der 5-Jahresfrist verpflichtet.
Im März 2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt die Überprüfung des kommunalen Lärmaktionsplans beschlossen. Daraufhin wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt.
Während der Offenlage sind seitens der Bürgerschaft keine Stellungnahmen und seitens der Träger öffentlicher Belange insgesamt zwei Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Es bestehen keine Einwände gegen die Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans in Form meines Musterberichtes der Gemeinde Baienfurt.
Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen der Gemeinde Baienfurt wurde am 10. November 2020 im Gemeinderat beschlossen. Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan in Form meines Musterberichtes kann nachstehend eingesehen werden.
Hier gelangen Sie zu dem Musterbericht als pdf.
Fortschreibung Lärmaktionsplan Stufe 4
Derzeit befindet sich die Gemeinde Baienfurt erneut im Verfahren zur Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans Baienfurt. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Juli 2023 die Aufstellung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in Stufe 4 beschlossen. Auf Gemarkung Baienfurt wurden aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die Bundesstraßen B 30 und B 32 und die Landesstraßen L 314 und L 317 als Hauptverkehrsstraßen erfasst. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes untersucht die Gemeinde freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der K 7949 Ortsdurchfahrt Köpfingen sowie der K 7940 Ortsdurchfahrt Trauben / Knechtenhaus.
Das mit der Lärmaktionsplanung von Baienfurt beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Lärmberechnung und die Wirkungsanalysen, in welchen Geschwindigkeitsreduzierungen untersucht wurden, durchgeführt. Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 03. Juni 2025 zugestimmt.
Das Büro Rapp AG schlägt folgende Lärmminderungsmaßnahmen vor:
- Ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für folgende Strecken:
- L 314 Ravensburger Str. / Waldseer Str., zwischen Ortsein-/-ausgang Süd und Ortsein-/-ausgang Nord sowie
- K 7949 OD Köpfingen und
- K 7949 OD Trauben / Knechtenhaus.
- Anregung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h beidseitig östlich des Ortsein-/-ausgangs Trauben / Knechtenhaus,
- Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
- Anregung eines Lkw-Durchfahrverbotes für die K 7949 Ortsdurchfahrt Köpfingen / OD Trauben / Knechtenhaus
- Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden.
In der Zeit vom 21.07.205 bis einschl. 29.08.2025 findet die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom 19.05.2025 statt.
Hier geht es zum Berichtsentwurf des Lärmaktionsplanes
- Karte 01_Einwohner_Geschwindigkeiten Baienfurt vom 20.12.2024
- Karte 02.1_Rasterlärmkarte nach RLS-19, Tag, vom 23.12.2024
- Karte 02.2_ Rasterlärmkarte nach RLS-19, Nacht, vom 23.12.2024
- Karte 03.1_Gebäudelärmkarte nach RLS-19, Tag vom 23.12.2024
- Karte 03.2_Gebäudelärmkarte nach RLS-19, Nacht vom 23.12.2024
- Karte 04.1_Differenzierungskarte nach RLS-19, Tag vom 10.02.2025
- Karte 04.2_Differenzierungskarte nach RLS-19, Nacht vom 10.02.2025
Kontakt
Gemeinde Baienfurt
Bauverwaltung
Leiterin: Anja Lenkeit
Marktplatz 1
88255 Baienfurt
Fon: 0751 4000-46
Fax: 0751 4000-57
anja.lenkeit(@)baienfurt.de