Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Baienfurt
-
über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“
-
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeitigen Fassung und den §§ 13, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 16.09.1974 und des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 25.02.2025 den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
-
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ravensburg und den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baindt und Baienfurt wurde am 13.01.2025 vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt.