Aus dem Gemeinderat
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Der Gemeinderat ist nach § 24 der Gemeindeordnung das Hauptorgan der Gemeinde. Ihm obliegt die Beschlussfassung in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Gemeinde betreffen. Mit einem Klick auf "weiterlesen" oder die Überschrift können Sie die Ergebnisprotokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats einsehen und auch herunterladen.
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Der durch die Hauptsatzung (vgl. §§ 4 ff.) gebildete beschließende Ausschuss für Umwelt- und Technik besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und sechs weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. Der Ausschuss beschließt im Rahmen seiner Zuständigkeit an Stelle des Gemeinderats bzw. berät Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, vor.
Die Beschlussprotokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und des Ausschusses für Umwelt und Technik finden Sie künftig im Ratsinformationssystem.