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"klimaneutrale" Kommunalverwaltung

Klimaschutz auf Landesebene: Baden-Württemberg

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um ihm wirksam entgegenzuwirken, ist ein engagierter Klimaschutz unerlässlich. Den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik des Landes setzt das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (kurz KSG BW).

Das Klimaschutzgesetz ist am 31. Juli 2013 in Kraft getreten. In den Jahren 2020 und 2021 hat der Landtag weitere Novellen verabschiedet. Als Fortentwicklung der bisherigen Fassungen hat der Landtag von Baden-Württemberg am 01. Februar 2023 das neue Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verabschiedet.

Zentrales Element des Klimaschutzgesetzes sind die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2040. Sie geben die Richtung für die Klimapolitik des Landes vor. Mit einem regelmäßigen Monitoring überprüft die Landesregierung die Erreichung der Klimaschutzziele. Falls sich abzeichnet, dass die angestrebten Ziele so nicht erreichbar sind, beschließt die Landesregierung hier weitere Maßnahmen.

Neben zusätzlichen Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes, umfasst das KSG nun auch vermehrt Vorgaben und Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels. Zudem entspricht diese Fortentwicklung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Staatsziel des Umweltschutzes im Grundgesetz neben dem Bund auch die Länder zum Klimaschutz und einer eigenen Gesetzgebung hierzu verpflichtet. Daneben ist laut Vorgaben des Bundesgerichtshofs auch die Klimawandelanpassung durch den Bund und die Länder sicherzustellen.

Da erfolgreicher Klimaschutz nur funktionieren kann, wenn sich alle hieran beteiligen, enthält das Gesetz neben einer allgemeingültigen Verpflichtung zum Klimaschutz an alle Bürgerinnen und Bürger auch besondere Regelungen für das Land, die Kommunen sowie die Wirtschaft.

Die wichtigsten Inhalte des Klimaschutzgesetzes (2023):

Konkrete Maßnahmen im Klimaschutzgesetz sind unter anderem die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung für große Kreisstädte und Stadtkreise sowie die gesetzliche Verpflichtung, auf neugebauten Gebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen zu installieren.

Das Klimaschutzgesetz macht klare Vorgaben, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren: So strebt das Land Baden-Württemberg über eine schrittweise Minderung an, bis zum Jahr 2040 netto-treibhausgasneutral („klimaneutral“) zu sein. Als Zwischenziel soll bis 2030 die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg um mindestens 65 Prozent gegenüber den Gesamtemissionen von 1990 verringert werden.

Erstmalig gibt es in der neuesten Gesetzesfassung neben dem allgemeinen Einsparziel bis zum Jahr 2030, nun auch für einzelne Sektoren wie zum Beispiel die Energiewirtschaft, die Industrie, den Gebäudesektor, die Landwirtschaft oder den Verkehr eigene Sektorenziele. Hierbei handelt es sich um ganz konkrete Einsparvorgaben beim Treibhausgasausstoß für einzelne Bereiche.  

Aktuell (2021) beträgt die Reduzierung in Baden-Württemberg gegenüber dem Jahr 1990 19,4 Prozent, womit das Zwischenziel einer Reduzierung um 65 Prozent bis zum Jahr 2030 weitere umfangreiche Anstrengungen im Klimaschutz erfordert. Das überaus ambitionierte aber notwendige Ziel der Treibhausgasneutralität in Baden-Württemberg im Jahr 2040 (Bund: 2045) ist derzeit bei weitem noch nicht erreicht.

Die wichtigsten Inhalte des Klimaschutzgesetzes (2021):

Das Klimaschutzgesetz macht klare Vorgaben, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren: So strebt das Land Baden-Württemberg über eine schrittweise Minderung an, bis zum Jahr 2040 netto-treibhausgasneutral („klimaneutral“) zu sein.

Bis 2030 soll die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg um mindestens 65 Prozent gegenüber den Gesamtemissionen von 1990 verringert werden.

Aktuell (2020) beträgt die Reduzierung in Baden-Württemberg gegenüber dem Jahr 1990 26,8 Prozent, womit das Zwischenziel von 25 % Reduzierung bis 2020 erreicht werden konnte. Das ambitionierte Ziel der Treibhausgasneutralität (mindestens 90 % Reduktion gegenüber 1990) in Baden-Württemberg im Jahr 2040 (Bund: 2045) ist jedoch damit bei weitem noch nicht erreicht.

Klimaschutz auf Kommunalebene: Vision - Treibhausgasneutrale Gemeinde Baienfurt bis 2040

Die Gemeinde Baienfurt möchte ihren Beitrag zur Erreichung des vom Land Baden-Württemberg angestrebten Klimaschutzzieles leisten und verfolgt daher die Vision, ebenfalls bis zum Jahr 2040 nettotreibhausgasneutral zu sein. Ein elementarer Baustein dieser Vision ist die „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung, da der Verwaltung im Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion im Klimaschutz gegenüber den Baienfurter Bürgerinnen und Bürgern zukommt.

Bereits Ende des Jahres 2016 hat die Gemeindeverwaltung Baienfurt eine unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg abgegeben. Die Verwaltung setzt sich daher zum Ziel, bis zum Jahr 2040 eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung im Sinne der Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden zu erreichen.

„Klimaneutrale“ Gemeindeverwaltung Baienfurt

In der täglichen Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baienfurt werden in der Verwaltung der Gemeinde Baienfurt in verschiedenen Bereichen Treibhausgasemissionen verursacht: von der Versorgung mit Strom und Wärme der kommunalen Liegenschaften (Rathaus, Bauhof, Gemeindehalle, Schulen, Kitas, …) bis hin zur örtlichen Beleuchtung der Straßen, Fahrrad- und Gehwege. All dies verursacht auf direktem oder indirektem Wege Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen, allen voran von Kohlenstoffdioxid (CO2).

Die Kommunalverwaltung in Baienfurt ist sich dessen bewusst und strebt deshalb an, ihren Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2040 sukzessive zu verringern. Um den Worten auch Taten folgen zu lassen, hat die Gemeinde Baienfurt gemeinsam mit den Gemeinden Baindt und Berg die Weichen im Klimaschutz gestellt, in dem zum 01.11.2021 eine koordinierende Personalstelle zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung geschaffen wurde.

Das Konzept „klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“

Seit Ende des Jahres 2021 wird das Konzept "Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040" entwickelt. Dieses Konzept enthält eine Bestandsaufnahme der bisherigen Energieverbräuche und bilanziert die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen nach den internationalen Standards des Greenhouse Gas Protocol. Neben den direkten Emissionen werden bei diesem Bilanzierungsstandard auch solche aus den vor- und nachgelagerten Prozessen berücksichtigt, sofern dies technisch und in vertretbarem zeitlichen Aufwand möglich ist. Für alle Kommunen, welche eine „klimaneutrale Kommunalverwaltung“ anstreben, gibt es seit Ende Mitte Mai 2022 als Unterstützung den „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“. Wer Näheres hierzu erfahren möchte, kann den vom ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg) erstellten Leitfaden hier herunterladen und durchblättern.

Betrachtungsgegenstand sind sämtliche ausgestoßenen Treibhausgase, welche im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Kommunalverwaltung liegen. Neben der Betrachtung der Strom- und Wärmeverbräuche kommunaler Liegenschaften, zählen hierzu auch die Energieverbräuche der Trinkwasserversorgung und der Abwasserreinigung sowie der örtlichen Straßenbeleuchtung. Weitere elementare Bereiche sind der kommunale Fuhrpark und der Bereich der Dienstreisen.

Freiwillig nachrichtlich berichtet werden können der Pendlerverkehr von und zur Arbeitsstätte, die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, „Graue Energie“ für Gebäude, Anlagen etc. und die Abfallentsorgung.

Zentraler Bestandteil des Konzepts zur „klimaneutralen“ Gemeindeverwaltung wird ein umfassender Maßnahmenkatalog mit möglichen investiven und nicht-investiven Maßnahmen zur Reduktion von Energieverbrächen und damit einhergehender Treibhausgase in den einzelnen Bereichen sein.

Teil dieses Konzepts ist ein zielkonformer Treibhausgasreduktionsfahrplan, der jährliche Treibhausgasminderungswerte (prozentual) bis zum Jahr 2040 vorgibt. Bestandteil hiervon ist ein Zeitplan konkreter Maßnahmen, mit denen das Ziel einer „klimaneutralen“ Gemeindeverwaltung in Baienfurt bis zum Jahr 2040 erreicht werden kann. Über die Festlegung eines Zwischenziels bis 2030 und eine jährliche Berichterstattung zu den Energieverbräuchen (Strom, Wärme, Kraftstoff) sollen mögliche Abweichungen vom Zielpfad festgestellt werden und falls dies erforderlich wird, zusätzliche Maßnahmen erarbeitet und in die Praxis umgesetzt werden.

Neben einer umfassenden internen Berichterstattung, sollen über eine begleitende öffentliche Berichterstattung die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baienfurt regelmäßig über die erzielten Fortschritte sowie über seitens der Gemeinde umgesetzte Maßnahmen informiert werden.

Fazit: Um eine „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung zu verwirklichen, ist eine deutliche Reduzierung der Energieverbräuche bis 2040 (mindestens 50 Prozent gegenüber dem Basisjahr) nötig. Zudem ist es erforderlich, die weiterhin benötigte Energie größtenteils aus Erneuerbaren Energiequellen zu decken, da diese erheblich geringere Treibhausgasemissionen verursachen, als fossile Energiequellen.

 

Ansprechpartner:
Gemeinde Baienfurt
Herr Florian Sascha Roth
Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung – 
gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Marktplatz 1
88255 Baienfurt
Telefon: 0157-80661690
E-Mail: klima@b-gemeinden.de

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