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In seiner Sitzung am 08.07.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Töbele“ sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften dazu mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 08.07.2025 gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Töbele“ und der Satzung über Örtliche Bauvorschriften, mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.08.2025 sowie die Fachgutachten (Artenschutzrechtliche Prüfung vom 24.07.2024, Geotechnischer Untersuchungsbericht vom 09.08.2023 und Schalltechnische Untersuchung vom 10.07.2023) liegen im Zeitraum vom 04.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 öffentlich aus.
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Derzeit befindet sich die Gemeinde Baienfurt erneut im Verfahren zur Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans Baienfurt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 19.05.2025 liegt in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 im Rathaus sowie auf der Homepage unter der Rubrik Bauen & Umwelt / Umwelt / Lärmaktionsplan (LAP) zur Einsicht aus.
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Der Bebauungsplan "Niederbiegen - Am Bahnhof" mit den örtlichen Bauvorschriften ist seit dem 30.10.1998 rechtskräftig.
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Der Bebauungsplan "Niederbiegen - Am Bahnhof, 1. Änderung" mit den örtlichen Bauvorschriften hierzu ist seit dem 19.05.2000 rechtskräftig.
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Der Bebauungsplanes "Niederbiegen-Am Bahnhof, 2. Änderung" mit den örtlichen Bauvorschriften hierzu ist seit dem 20.12.2024 rechtskräftig.
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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage an der Niederbieger Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften hierzu ist seit dem 07.03.2025 rechtskräftig.
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Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Rainpadent" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt hat in der öffentlichen Gemeinderatsit-zung am 11.12.2024 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Rainpadent" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung befindet sich am westlichen Ortsrand von Baienfurt und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
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Auf dem Sportgelände Achperle entsteht ein zeitgemäßes Sportheim für die Vereine.
Infos rund um den Neubau finden Sie hier.
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Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebuungsplans "Dr. Berta-Braun-Platz" ist seit dem 19.01.2024 rechtskräftig.
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Die 2. Änderung des Bebauungsplans "Altdorfer Ösch" ist seit dem 30.09.2022 rechtskräftig.
Hinweis
Für die Müllentsorgung in Baienfurt ist das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Weitere informationen erhalten Sie hier.