Gemeinde Blankenheim

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Wasser

Die Gemeinde Baienfurt führt das wirtschaftliche Unternehmen “Wasserversorgung“ in Form eines Eigenbetriebs im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes (EigBG). Als Eigenbetrieb stellt sie ein Sondervermögen der Gemeinde dar, das wirtschaftlich und organisatorisch selbständig, rechtlich jedoch unselbständig und damit Teil der juristischen Person Gemeinde ist.

Aufgabe des Eigenbetriebs ist es nach § 1 Abs. 2 seiner Betriebssatzung das Gebiet der Gemeinde Baienfurt mit Trinkwasser zu versorgen. Mit der Gründung des “Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“ zum 01.01.2007 wurde die Wassergewinnung und -belieferung der Ortsnetze sowie die technische Betreuung der Ortsnetze auf diesen Zweckverband übertragen. Zum 01.11.2012 wurde dem Zweckverband die technische Betriebsführung vollumfänglich übertragen. Die Aufgaben des Eigenbetriebs beschränken sich seit dem auf die Wasserlieferung und -abrechnung innerhalb des Ortsnetzes. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von 1.252.665,11 Euro (2.450.000 DM) ausgestattet.


Die aktuelle Wasserversorgungssatzung finden Sie hier über folgenden Link zum Ortsrecht.

Den jeweils gültigen Wirtschaftsplan für das Wasser finden Sie bei Haushaltspläne auf den letzten Seiten des jeweils gültigen Haushaltsplans.

Die jeweils aktuellen Gebühren finden nicht nur in der Satzung (Ortsrecht), sondern auch hier: Steuern und Gebühren

Ablesung der Wasseruhren

Informationen zur Wasserablesung erfolgen jährlich zum Ende des Jahres.

Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung oder anderen Schwierigkeiten steht Ihnen unsere E-Mail Adresse zur Verfügung: wasserverbrauch(@)baienfurt.de.

Alternativ können Sie uns zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch unter 0751/4000-32 erreichen.

Ihre Gemeindeverwaltung Baienfurt

Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt

Die Wasserversorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt wird durch den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern.

    Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus den Vertretern/-innen der Gemeinden Baienfurt und Baindt.

    Die Vertreter/-innen der Gemeinde Baienfurt in der Verbandsversammlung
    - Bürgermeister Günter A. Binder
    - Gemeinderat Richard Birnbaum
    - Gemeinderat Uwe Hertrampf
    - Gemeinderat Ulrich Mützel
    - Gemeinderat Arthur Pfau
    - Gemeinderat Marco Rothärmel

    Die Vertreter/-innen der Gemeinde Baindt in der Verbandsversammlung
    - Bürgermeisterin Simone Rürup
    - Gemeinderat Florian Kränkle
    - Gemeinderat Dieter Herrmann
    - Gemeinderätin Doris Graf

    Den Vorsitz hat BM Günter A. Binder inne, seine Stellvertreterin und Geschäftsführerin ist BMin Simone Rürup, Verbandspfleger ist Robert Hoffmann (Gemeinde Bainfurt) und Kassierer Wolfgang Abele (Gemeinde Baindt).

    Die Mitarbeiter des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sorgen durch Ihre Tätigkeiten für eine Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser. Sie stellen sicher, dass wir täglich sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge haben. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das besonders geschützt werden muss. Regelmäßige Untersuchungen gewährleisten ein Trinkwasser in gleichbleibend hoher Qualität.

    aktuelle Trinkwasseranalyse vom 09.10.2023

    Für Fragen rund um die Wasserversorgung, sowie bei Störungen (Abstellung Haupthahn vor Wasseruhr, Wasserrohrbruch etc.) steht Ihnen das Team um Wassermeister Herr Bielau gerne zur Verfügung.

    Kontakt

    Wassermeister Herr Bielau 
    Fachkraft für Wasserversorgungstechnik Herr Birkenmaier

    Telefonnummer: 0751 40009-19
    Notruf-/Bereitschaftsnummer: 0160  44 94 235
    E-Mail schreiben

    Erreichbarkeit
    Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr
    Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Bankverbindung Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt

    Volksbank Bodensee - Oberschwaben
    IBAN: DE95 6519 1500 0823 8350 06
    BIC: GENODES1TET

    Abwasser

    Gesplittete Abwassergebühr

    Gesplittete Abwassergebühr / Rechtslage:

    Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg wurden aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes verpflichtet, das bisher gewohnte und allgemein verbreitete System der einheitlichen Abwassergebühr nach dem so genannten "Frischwassermaßstab" aufzugeben. Rückwirkend seit 01.01.2010 wird die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und in eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.

    Gesplittete Abwassergebühr / Berechnung:

    Der Anteil der Schmutzwassergebühr ist weiterhin abhängig vom Frischwasserverbrauch. 

    Zur Deckung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung wurde zeitgleich eine Niederschlagswassergebühr neu eingeführt. Ihre Höhe ist abhängig vom Umfang der befestigten Flächen, von denen Oberflächenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt und somit Kosten erzeugt. Je größer die versiegelte Fläche auf einem Grundstück ist, desto mehr Wasser gelangt in den Kanal und desto höher wird die Niederschlagswassergebühr.

     

    Weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr erhalten Sie über die unten stehenden Links:

    Die jeweils aktuellen Gebühren finden nicht nur in der Satzung (Ortsrecht), sondern auch hier: Steuern und Gebühren

    Abwasserzweckverband Mittleres Schussental

    Die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende haben unter dem Namen Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) einen Zweckverband gebildet, mit der Aufgabe ihre gesammelten Abwässer in einer kommunalen Kläranlage zu reinigen.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Abwasserzweckverband Mittleres Schussental.

    Weitere Informationen

    Kontakt

    Gemeinde Baienfurt
    Marktplatz 1
    88255 Baienfurt
    0751 4000-0
    0751 4000-77
    info(@)baienfurt.de