Gemeinde Blankenheim

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Neubürger-Service

An-, Um- und Abmeldung

Der erste Gang zum Rathaus des neuen Wohnortes führt in der Regel auf das Einwohnermeldeamt, um dort seinen Zuzug mitzuteilen.
Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie in eine Wohnung in Baienfurt ziehen, die Sie bisher schon als Wohnsitz angegeben hatten, also nur eine andere, zusätzliche Wohnung aufgeben.
Ziehen Sie innerhalb der Gemeinde Baienfurt um, müssen Sie sich ummelden.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, falls vorhanden auch Ihren Reisepass, und die entsprechenden Dokumente Ihrer Familienangehörigen mit. Dort wird Ihre neue Adresse vermerkt.

Im Einwohnermeldeamt halten Frau Steinmayer und Frau Rundel die entsprechenden Formulare bereit und nehmen Ihre Anträge entgegen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig, denn die Wartezeit beträgt allenfalls wenige Minuten. Oft können Besucher sogar sofort bedient werden.

Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie auch eine Info-Mappe, die speziell auf Neubürger zugeschnitten ist.

Und noch eine Bitte in eigener Sache:
Sie ersparen sich selbst, aber auch uns, eine Menge Arbeit, wenn Sie Ihre Gemeindeabgaben vom Konto abbuchen lassen und uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie im Rathaus. Oder Sie rufen ihn online ab.

Die Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamts im Rathaus sind:

Montag
07:30 Uhr bis 12:15 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr bis 12:15 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr bis 12:15 Uhr

Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

Wohnungsbestätigung:
Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.

Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.

Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können ab sofort hier abgerufen werden und liegen zudem im Einwohnermeldeamt Baienfurt, Marktplatz 1, Zimmer 129, zur Abholung bereit.

Meldepflicht:
Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht.

Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen.

Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).

Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Ummelden von Kraftfahrzeugen

Wenn Sie ein Auto besitzen, muss Ihre neue Adresse auch im Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen werden. Hierfür ist es notwendig, das Kundenservicezentrum des Landratsamts Ravensburg zu besuchen und auch Ihren bereits geänderten Personalausweis vorzulegen.

Wenn Sie von außerhalb des Landkreises Ravensburg zuziehen, muss auch Ihr Kennzeichen geändert werden. In diesem Fall müssen Sie alle Fahrzeugpapiere mitbringen. Es empfiehlt sich, vorab einen Termin zu vereinbaren. Dies ist telefonisch oder online möglich.

Kundenservicezentrum
des Landratsamts Ravensburg

Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Fon: 0751 855252
Fax: 0751 855206
kundenservicezentrum(@)landkreis-ravensburg.de
Zur Homepage

Die Öffnungszeiten des Kundenservicezentrums des Landratsamts Ravensburg sind:
Montag 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Amtsblatt

Das wöchentlich erscheinende Amtsblatt "Baienfurter" ist das Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Baienfurt und informiert über die Aktivitäten der Gemeinde, der Kirchengemeinden und der Vereine. Der jährliche Bezugspreis liegt bei 27,60 €.

Das Amtsblatt können Sie im Rathaus bei Frau Steinmayer persönlich, telefonisch (Fon: 0751 4000-27) oder auch online bestellen. Außerdem ist es möglich, den "Baienfurter" wöchentlich als PDF-Dokument auf der Internetseite der Gemeinde abzurufen.

Hunde

Falls Sie einen oder mehrere Hunde halten, müssen Sie diese ebenfalls im Rathaus anmelden. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Kordeuter. Formulare für die Anmeldung sowie die Abmeldung von Hunden stehen für Sie im PDF-Format auch online bereit.

Andere Behörden und Stellen

Unter Umständen ist es erforderlich, auch andere Behörden und Stellen darüber zu informieren, dass Sie umgezogen sind.

Beispielsweise sollten Sie als Empfänger von Sozialhilfe oder Wohngeld der zuständigen Behörde die neue Anschrift mitteilen.
Auch das Finanzamt sollte Ihren neuen Wohnsitz erfahren. Für die Gemeinde Baienfurt ist das Finanzamt Ravensburg mit Sitz in Weingarten zuständig.

Als Rundfunk- und Fernsehteilnehmer sollten Sie schließlich auch der Gebühreneinzugszentrale Ihre neue Anschrift bekannt geben. Änderungsformulare liegen in allen Banken und Sparkassen aus und können dort ausgefüllt wieder abgegeben werden. Auch online ist das möglich.

Banken und Geldautomaten

In Baienfurt betreiben sowohl die Kreissparkasse Ravensburg als auch die Volksbank Weingarten eine Geschäftsstelle. Dort stehen Ihnen auch außerhalb der Geschäftszeiten jeweils ein EC-Geldautomat und ein Kontoauszugsdrucker zur Verfügung.

In der Postagentur ist eine Niederlassung der Postbank angesiedelt, bei der während der Geschäftszeiten ebenfalls finanzielle Transaktionen durchgeführt werden können.

Kreissparkasse Ravensburg
Marktplatz 6
88255 Baienfurt
Fon: 0751 841821
Fax: 0751 841810
info(@)ksk-rv.de
Zur Homepage
BLZ: 650 501 10

Volksbank Weingarten
Alte Poststraße 16
88255 Baienfurt
Fon: 0751 5006-0
Fax: 0751 5006-250
service(@)voba-weingarten.de
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BLZ: 650 916 00

Postagentur Baienfurt
im Anglermarkt
Niederbieger Str. 35
88255 Baienfurt

Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.15 Uhr
Do. 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 – 20.00 Uhr
Sa. 9.00 – 13.00 Uhr

Kindergärten

In der Gemeinde Baienfurt gibt es fünf Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde sowie der katholischen und der evangelischen Kirchengemeinde.

Anfragen zu freien Kindergartenplätzen richten Sie bitte direkt an die jeweilige Leiterin. Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen Herr Liebmann im Rathaus.

Porträts der einzelnen Kindergärten finden Sie hier.

Schule

Die Achtalschule Baienfurt ist eine Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule und bietet die Möglichkeit, vor Ort den mittleren Bildungsabschluss zu erwerben. Seit einigen Jahren besteht an drei Tagen pro Woche ein attraktives Ganztagesangebot mit Mittagessen.

Weiterführende Schulen befinden sich in den Städten Weingarten und Ravensburg.

Bitte nehmen Sie nach dem Zuzug Kontakt zum Schulsekretariat auf, um Ihr Kind dort direkt anzumelden.

Achtalschule Baienfurt
Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule
Ravensburger Straße 18
88255 Baienfurt
Fon: 0751 56960-0
Fax: 0751 56960-15
achtalschule(@)gmx.de
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Ärztliche Versorgung

Die ärztliche Versorgung in Baienfurt mit mehreren Allgemeinärzten sowie einigen Fachärzten kann als sehr gut bezeichnet werden.

Spezialisten, die in der Gemeinde nicht zu finden sind, haben ihre Praxis in der Regel in den nahe gelegenen Nachbarstädten Weingarten oder Ravensburg.

Allgemeinärzte

In Baienfurt gibt es die nachfolgenden allgemeinärztlichen Praxen:

Gemeinschaftspraxis
Dr. Susanne Keller, Wolfgang Burger, Hubert Hildebrand

Ravensburger Straße 4
88255 Baienfurt
Fon: 0751 56038-0
Fax: 0751 56038-14
kontakt(@)hausarzt-achtal.de
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Dr. Stefan Hüttich
Ravensburger Straße 4
88255 Baienfurt
Fon: 0751 49494
Fax: 0751 49402

Außerhalb der Sprechzeiten erfahren Sie täglich ab 19:00 Uhr, an Wochenenden und feiertags ganztägig, unter Fon: 0180 1929280, welche Praxis in Baienfurt und Umgebung den ärztlichen Notdienst versieht.

Heilpraktiker

Außerdem sind in der Gemeinde vier Heilpraktiker niedergelassen.

Alexia Mayer
Adlergasse 5
88255 Baienfurt
Fon: 0751 43774

Ursula Willomitzer-Rosenfeld
Gartenstraße 1
88255 Baienfurt
Fon: 0751 49934

Dr. Anette Schweizer-Bucher
Lindenstraße 5
88255 Baienfurt
Fon: 0751 5578350

Ute Eisenbacher
Haldenweg 10
88255 Baienfurt
Fon: 0751 53157
ute.eisenbacher(@)t-online.de

Zahnärzte

In Baienfurt gibt es drei Zahnarztpraxen.

Gemeinschaftspraxis
Dr. Marcus Hörenberg, Dr. Ursula Hörenberg, Dr. Ilpern Westermann
Kirchstraße 5
88255 Baienfurt
Fon: 0751 56012929

Dr. Rainer Lutz
Waldseer Straße 11
88255 Baienfurt
Fon: 0751 54477

Dr. Carmen Budau
Marktplatz 9
88255 Baienfurt
Fon: 0751 41800

Frauenärztin

Das ärztliche Angebot in der Gemeinde wird komplettiert durch eine Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

Dr. Angela Haase
Ravensburger Straße 4
88255 Baienfurt
Fon: 0751 553711
Fax: 0751 553712
info(@)praxis-haase.eu
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Baienfurter Apotheken

In Baienfurt gibt es zwei Apotheken:

Marien-Apotheke
Dr. Anton Eberle
Waldseer Straße 13
88255 Baienfurt
Fon: 0751 43677
Fax: 0751 53817
marienapobaienfurt(@)gmx.de
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Achtal-Apotheke
Dr. Anton Eberle
Ravensburger Straße 6
88255 Baienfurt
Fon: 0751 5069440
Fax: 0751 5069442
info(@)achtalapotheke.de
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Der Apotheken-Notdienst für Wochenenden und Feiertage wird wöchentlich im Amtsblatt der Gemeinde Baienfurt veröffentlicht.
Über die diensthabenden Apotheken in der Umgebung können Sie sich auch unter www.apotheken.de informieren. Dort erfahren Sie zusätzlich, welche Apotheke an Werktagen Nachtdienst hat.

Weitere Informationen

Rathaus Aktuell

Die neuesten Mitteilungen aus dem Rathaus und der Gemeinde finden Sie unter "Rathaus Aktuell".

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