Gemeinde Blankenheim

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Wohnberechtigungsschein

Wer eine Sozialwohnung will, braucht einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS). Beantragen kann diesen Schein jede(r) volljährige Bürger(in) für sich und seine/ihre Familie dort, wo er/sie seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.

Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nach Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Das Gesamtjahreseinkommen setzt sich aus dem Bruttojahreseinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen zusammen.

Der Wohnberechtigungsschein hat in der Regel eine 1-jährige Gültigkeit. Das heißt, Sie sind in dieser Zeit berechtigt, eine geförderte Wohnung in Baden-Württemberg zu beziehen. Haben Sie innerhalb eines Jahres eine passende Wohnung gefunden, benötigen Sie keinen neuen Wohnberechtigungsschein mehr, andernfalls können Sie nach Ablauf der Gültigkeit einen neuen Schein beantragen. Sollten Sie in einem anderen Bundesland eine Wohnung suchen, müssen Sie dort einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen.

Hier gelangen Sie zum Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines.

Weitere Informationen

Kontakt

Weitere Fragen beantwortet Ihnen

Kathrin Hartmann
Fon: 0751 4000-47
Fax: 0751 4000-57
kathrin.hartmann(@)baienfurt.de