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Energieagentur Ravensburg

Haben Sie Fragen zur Energiekonzeption Ihres neuen Eigenheims, zur Funktionsweise von Passivhäusern, zu effizienten Techniken an Alt- und Neubauten, zu aktuellen Förderprogrammen oder anderen Energiethemen?

Dann wenden Sie sich an die Energieagentur Ravensburg. Das Energieberatungsgespräch mit einem der unabhängigen Energieberater der Energieagentur ist kostenlos. Sie haben für jeden eine passende umweltfreundliche und Kosten sparende Lösung. 
Die Energieagentur betreibt eine Anzahl von Außenstellen. Finden Sie die passende in Ihrer Nähe:

Außenstellen der Energieagentur Ravensburg
Außenstellen der Energieagentur Biberach
Außenstellen der Energieagentur Bodenseekreis
Außenstellen der Energieagentur Sigmaringen

Kontaktdaten der Energieagentur Ravensburg siehe rechts.

Informationen zu Förderprogrammen

Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg:
Expertentelefon der L-Bank (zum Ortstarif) 0180 1150333
Aktuelles Landeswohnraumförderungsprogramm

Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Programme zum Bauen, Kaufen, Modernisierungs-, Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen, Auskünfte und Beantragung bei den örtlichen Banken. Weiter zur Homepage

Energieausweis: Wer muss was? (Presseinformation der Energieagentur Ravensburg und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.)

Fakten-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale

Ravensburg, 13.04.2015 - Klarheit schaffen über die energetische Qualität
eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten - das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert, und über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverständnisse. Michael Maucher von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Ravensburg erläutert die Eckpunkte. 

Was steht drin?

Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten oder bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die älter als 1977 sind und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten, ist nur der Bedarfsausweis zulässig. 

Zudem beinhaltet der Ausweis soweit möglich Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. "Hier handelt es sich ganz klar um Empfehlungen", betont Maucher. "Niemand ist verpflichtet, die Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist."

Wer braucht einen Energieausweis?

Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Die wichtigsten Kenndaten des Ausweises müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit.

"Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und es weder verkaufen noch vermieten will, braucht also keinen Energieausweis - auch wenn es immer wieder Betrüger gibt, die das behaupten", stellt Maucher klar.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Hilfreich ist die Liste der dena (https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/aussteller/). Sie bietet jedoch keine Gewähr für die Qualität der gelisteten Anbieter.

Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. "Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen", empfiehlt Maucher.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

Mehr Informationen gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale oder unter 0800 809802400 (kostenfrei) oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 7647070. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Weitere Informationen

Kontakt

Energieagentur Ravensburg gGmbH
Zeppelinstraße 16
88212 Ravensburg
Fon: 0751 76470-70
Fax: 0751 76470-79
info(@)energieagentur-ravensburg.de
www.energieagentur-ravensburg.de