Allgemeine Information
Die fünf Kommunen des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten gründen einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und vereinbaren auf dieser Grundlage die nachfolgende Verbandssatzung. Seine Aufgabe ist die Planung, der Flächenaufkauf, die Erschließung, der Flächenverkauf, der Betrieb und der Unterhalt eines interkommunalen Gewerbegebiets.
Die interkommunale Zusammenarbeit verfolgt das Ziel einer wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Region.
Weitere Informationen können der Satzung und künftig der Internetseite des Zweckverbands entnommen werden.
Diese befindet sich aktuell im Aufbau und wird nach Inbetriebnahme hier verlinkt.
Verbandssatzung
Die Städte und Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten haben Ende 2024 eine Verbandssatzung zur Bildung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ (IGMS) beschlossen.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat als Genehmigungsbehörde die von den Beteiligten wirksam vereinbarte Verbandssatzung, gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), mit Schreiben vom 14. Januar 2025 genehmigt.
Die gesamte Verbandssatzung finden Sie hier als signierte PDF Datei.
Wirtschaftspläne
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeitigen Fassung und den §§ 13, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 16.09.1974 und des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 25.02.2025 den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Mit Erlass vom 28.03.2025 (AZ RPT0140-2241-334/2/2) hat das das Regierungspräsidium Tübingen die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental am 25.02.2025 beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 (§ 81 Abs. 2 GemO i. V. m. § 20 GKZ und § 12 EigBG) bestätigt. Gemäß §§ 87 Abs. 2 und 89 Abs. 3 GemO i. V. m. § 20 GKZ und § 12 EigBG werden genehmigt:
1. Der in § 2 des Festsetzungsbeschlusses auf 4.310.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) und
2. der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 500.000 EUR.
Den gesamten Wirtschaftsplan als PDF Datei finden sie hier.
Verbandsversammlungen
Die Konstituierende Verbandsversammlung des Zweckverbands fand am 25.02.2025 statt.
Hier finden Sie die Einladung zu der Verbandsversammlung am 25.02.2025.
Weitere Informationen finden Sie auf auf dem Ratsinformationssystem.