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Bebauungsplan "Altdorfer Ösch" rechtskräftig seit 24. Mai 2019
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Auf der Grundlage des § 20 Abs. 3 VOB/A und des § 19 Abs. 2 VOL/A sind erteilte Aufträge und gem. des § 20 Abs. 4 VOB/A geplante Aufträge zu veröffentlichen, wenn sie die vorgegebenen Wertgrenzen erreichen oder übersteigen. Die von der Gemeinde Baienfurt erteilten Aufträge finden Sie hier:
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Bebauungsplan "Schacherösch III" rechtskräftig seit 15. Dezember 1995.
Die 1. Änderung (WA 16) ist seit dem 24. Januar 1997 rechtskräftig.
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Einbeziehungssatzung "Köpfingen - Erweiterung II" rechtskräftig seit 22.06.2018
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Ortsabrundungssatzung "Köpfingen, 1. Änderung" rechtskräftig seit 22.06.2018
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Bebauungsplan "Köpfingen" rechtskräftig seit 22.06.2018
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Der Bebauungsplan ist rechtskräftig seit 05.05.2017.
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Der Gemeinderat beschließt am 17.10.2017 die Einführung einer Beschaffungsrichtlinie für die kommunale Verwaltung.
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Urkunde für die Teilnahme am Kommunalwettbewerb HolzProKlima als Anerkennung für den verantwortungsvollen Umgang mit der wertvollen Ressource Holz im Juni 2017.
Hinweis
Für die Müllentsorgung in Baienfurt ist das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Weitere informationen erhalten Sie hier.