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Der Bebauungsplan "Niederbiegen - Am Bahnhof" mit den örtlichen Bauvorschriften ist seit dem 30.10.1998 rechtskräftig.
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Der Bebauungsplan "Niederbiegen - Am Bahnhof, 1. Änderung" mit den örtlichen Bauvorschriften hierzu ist seit dem 19.05.2000 rechtskräftig.
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Der Bebauungsplanes "Niederbiegen-Am Bahnhof, 2. Änderung" mit den örtlichen Bauvorschriften hierzu ist seit dem 20.12.2024 rechtskräftig.
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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage an der Niederbieger Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften hierzu ist seit dem 07.03.2025 rechtskräftig.
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Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Rainpadent" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt hat in der öffentlichen Gemeinderatsit-zung am 11.12.2024 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Rainpadent" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung befindet sich am westlichen Ortsrand von Baienfurt und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
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Auf dem Sportgelände Achperle entsteht ein zeitgemäßes Sportheim für die Vereine.
Infos rund um den Neubau finden Sie hier.
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Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebuungsplans "Dr. Berta-Braun-Platz" ist seit dem 19.01.2024 rechtskräftig.
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Die 2. Änderung des Bebauungsplans "Altdorfer Ösch" ist seit dem 30.09.2022 rechtskräftig.
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Was Sie bei der Installation von Luftwärmepumpen beachten müssen ist erfahren Sie hier.
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Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Corona-Virus: die Allgemeinverfügung des Landkreises Ravensburg zum Verbot von Veranstaltungen, die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen, die Pressemitteilung der Bundesregierung zu den aktuellen Schließungen von Läden etc., Informationen für Bürger, Schulen, Eltern und Kindergärten, Hygienetipps u.a.
Die zentrale E-Mail-Adresse der Gemeinde Baienfurt in Sachen Corona lautet:
corona@baienfurt.de
Bitte richten Sie Ihre Anfragen an diese Mailadresse.
Hinweis
Für die Müllentsorgung in Baienfurt ist das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Weitere informationen erhalten Sie hier.