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Auf der Grundlage des § 20 Abs. 3 VOB/A und des § 19 Abs. 2 VOL/A sind erteilte Aufträge und gem. des § 20 Abs. 4 VOB/A geplante Aufträge zu veröffentlichen, wenn sie die vorgegebenen Wertgrenzen erreichen oder übersteigen. Die von der Gemeinde Baienfurt erteilten Aufträge finden Sie hier:
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Bebauungsplan "Schacherösch III" rechtskräftig seit 15. Dezember 1995.
Die 1. Änderung (WA 16) ist seit dem 24. Januar 1997 rechtskräftig.
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Einbeziehungssatzung "Köpfingen - Erweiterung II" rechtskräftig seit 22.06.2018
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Ortsabrundungssatzung "Köpfingen, 1. Änderung" rechtskräftig seit 22.06.2018
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Bebauungsplan "Köpfingen" rechtskräftig seit 22.06.2018
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Der Bebauungsplan ist rechtskräftig seit 05.05.2017.
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Der Gemeinderat beschließt am 17.10.2017 die Einführung einer Beschaffungsrichtlinie für die kommunale Verwaltung.
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Urkunde für die Teilnahme am Kommunalwettbewerb HolzProKlima als Anerkennung für den verantwortungsvollen Umgang mit der wertvollen Ressource Holz im Juni 2017.
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Für das Neubauprojekt „Kindergarten St. Josef“ (Träger und Nutzer ist die Kath. Kirchengemeinde) hat die Gemeinde Baienfurt als Bauherrin gemeinsam mit der Fa. Weizenegger eine Auszeichnung für „Beispielhaftes Bauen“ erhalten.
Hinweis
Für die Müllentsorgung in Baienfurt ist das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Weitere informationen erhalten Sie hier.