Gemeinde Blankenheim

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Informationen & Hinweise

Installation von Luftwärmepumpen

Wenn sie beabsichtigen eine Luftwärmepumpe zur Verringerung der CO2-Emissionen zu errichten, achten Sie bitte darauf, dass die Immissionsrichtwerte nach der TA-Lärm eingehalten werden. Der Immissionsrichtwert am nächstgelegenen Immissionspunkt (nächstes Wohngebäude) richtet sich nach dem Gebietstyp in dem das Gebäude liegt, im Allgemeinen Wohngebiet beträgt er z.B. 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts. Um Beschwerden aus der Nachbarschaft über ihre Anlage zu vermeiden und ein Lärmgutachten zu ersparen sollten Sie bei der Betrachtung darauf achten, dass der errechnete Pegel 6 dB(A) unter den Richtwerten liegt. Den Nachweis kann Ihnen ihr Fachbetrieb bestätigen. Auf der Internetseite https://www.waermepumpe.de/schallrechner/ sind vom Fachverband viele Anlagen gelistet und können einfach berechnet werden.

Zu Ihrer Orientierung finden Sie in nachfolgender Tabelle Mindestabstände ab denen der Einsatz einer Luft-Wärmepumpe nach Stand der Technik und aktiviertem Nachtbetrieb einfach möglich ist:

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Kontakt

Gemeinde Baienfurt
Marktplatz 1
88255 Baienfurt
0751 4000-0
0751 4000-77
info(@)baienfurt.de