Gemeinde Blankenheim

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Strom vom eigenen Balkon

Kleine Stecker-Solargeräte für Balkon, Terrasse, Garten, Fassade oder Garage sind in letzter Zeit ganz groß in Mode. Vor allem da die Strompreise auf immer neue Höchststände klettern und dies für viele Mieterinnen und Mieter oftmals die einzige Möglichkeit ist, selber „grünen“ Strom für die Eigennutzung zu produzieren, werden momentan sehr viele Minisolaranlagen angeschafft. Allerdings gilt es hierbei einige Dinge zu beachten:
 
Für wen sind Stecker-Solargeräte geeignet?

Prinzipiell natürlich für alle, wobei sich die Anschaffung vor allem für die Personen lohnt, die tagsüber öfters zu Hause sind. Nur wenn im Tagesverlauf auch größere Strommengen verbraucht werden, kann sich eine solche Investition richtig „lohnen“. Denn bei Minisolaranlagen gilt, dass aller Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kostenlos ins Netz eingespeist wird.
Besonders geeignet sind solche Geräte daher für Mehrfamilienhäuser und Mietshäuser, wobei stets eine Zustimmung vom Vermieter erforderlich ist. Daneben wird natürlich auch ein geeigneter Standort benötigt.
 
Was gilt es bei der Standortwahl zu beachten?

Egal ob Balkon, Garten, Terrasse, Fassade oder Garage, wichtig ist immer ein sonniger Standort, der über einen bestehenden Stromanschluss verfügt.
Zudem sollte der Standort kaum oder am besten gar keinen Schatten haben. Da Minisolaranlagen rein auf Eigenstromnutzung ausgelegt sind, empfiehlt sich hier eine Ost-West-Ausrichtung.
 
Lohnt sich der Kauf eines Stecker-Solargeräts?

Wer überprüfen will, ob und nach wie vielen Jahren sich die Anschaffung finanziell lohnt, kann dies ganz einfach mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin überprüfen. Sie finden diesen unter: https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator
 
Wie viel Leistung darf die Anlage haben?

In Deutschland ist nur ein Modul mit maximal 600 Wpeak Nennleistung zulässig.

Sobald die Änderung des Solarpakets I vom Bundestag beschlossen ist, sollen hier künftig bis maximal 800 Wpeak Nennleistung zulässig sein.
 
Muss ich den Vermieter um Zustimmung bitten?

Ja, eine Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters ist immer erforderlich.
 
Muss ich die Anlage irgendwo anmelden?

Ja, die Anlage muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, was im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen aber selbst durchgeführt werden kann. Hierzu muss ein Formular heruntergeladen und ausgefüllt werden sowie eine Verzichtserklärung, dass auf die Vergütung bei Stromeinspeisung verzichtet wird.

Sobald die Änderung des Solarpakets I vom Bundestag beschlossen ist, soll diese Anmeldung nicht mehr erforderlich sein.


Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme ist auch ein Eintragen der Anlage im Marktstammdatenregister nötig.
 
Wie teuer sind solche Anlagen?

Je nach Leistung (von 300 bis 600 Wpeak) kosten diese zwischen 300 und 800 Euro.
Seit Anfang 2023 sind Photovoltaikanlagen bis maximal 30 kWpeak (auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes) von der Umsatzsteuer befreit. Stecker-Solargeräte fallen ebenfalls hierunter.
 
Ein Standardmodul ist 1m x 1,7m groß, hat eine Nennleistung von 350 Wpeak und einen optimalen Ertrag von circa 280 kWh im Jahr.
Wer auf Nummer sicher gehen will, benötigt zusätzlich noch eine Energiesteckdose für circa 80 Euro, die nur durch entsprechendes Fachpersonal eingebaut werden darf. Personalkosten kommen hier also noch dazu.
Laut Auskunft der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist eine Energiesteckdose allerdings nicht zwingend erforderlich, sondern ein normaler Schukostecker (Schutz-Kontakt-Stecker) ausreichend. Bei auftretenden Problemen, die in der Praxis aber äußerst selten sind, haftet man dann allerdings selber.

Sobald die Änderung des Solarpakets I vom Bundestag beschlossen ist, wird generell ein normaler Schukostecker ausreichend sein.
 
Worauf es sonst noch zu achten gilt?

Um Gefahren zu vermeiden sollte immer auf einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) geachtet werden und niemals Mehrfachstecker verwendet werden. Ein Anschluss mehrerer Anlagen ist in Deutschland gesetzlich verboten.
Bei den Wechselrichtern, die üblicherweise im Lieferumfang der Minisolaranlage enthalten sind, ist darauf zu achten, dass diese VDE AR 4105 zertifiziert sind und die für die Anmeldung beim Netzbetreiber bzw. die Eintragung ins Marktstammdatenregister benötigte Konformitätserklärung vorliegt.


 
In sieben Schritten zum eigenen Sonnenstrom
 
Schritt 1: Prüfen, ob und wo eine geeignete Fläche vorhanden ist
 
Schritt 2: Angebote einholen

Fachbetrieb oder Internet - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS
 
Schritt 3: Stromzähler prüfen, dass dieser nicht Rückwärtslaufen kann (entsprechendes Piktogramm beachten) und Steckdose prüfen bzw. neue Steckdose anschließen lassen


Schritt 4: Bestellung Solarmodul mit Wechselrichter zur Umwandlung des Stroms
 
Schritt 5: Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber - entfällt voraussichtlich demnächst

nötig: Formular + Verzichtserklärung (keine Vergütung bei Stromeinspeisung) ausfüllen
 
Schritt 6: Eintragen der Anlage ins Marktstammdatenregister
 
Schritt 7: Einstecken des Stecker-Solargeräts in Steckdose und selbst Solarstrom erzeugen
 

Florian S. Roth

Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg
Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung -
gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW

Mobil: 0157 80661690

klima@b-gemeinden.de

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