Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Baienfurt
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über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“
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Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ravensburg und den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baindt und Baienfurt wurde am 13.01.2025 vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt.