Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Baienfurt
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der Gemeinde Baienfurt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Töbele“ sowie den Örtlichen Bauvorschriften dazu.
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Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ravensburg und den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baindt und Baienfurt wurde am 13.01.2025 vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt.
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Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ravensburg und den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baindt und Baienfurt wurde am 13.01.2025 vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt.